Duisburg. Ein kleiner Hund ertrinkt an der Sechs-Seen-Platte. Danach gibt es Diskussionen über die Leinenpflicht. Doch gilt die vor Ort überhaupt?
Einen Tag vor Heiligabend ertrank ein kleiner Hund an der Sechs-Seen-Platte in Duisburg. Der Pudelmischling sprang auf Höhe des Wasserspielplatzes in den Böllertsee und geriet in einen Durchfluss zum Haubach. Da der Hund zu diesem Zeitpunkt nicht angeleint war, wurde er in das Rohr gesogen und kam nicht rechtzeitig wieder raus.
In diesem Zusammenhang war die Leinenpflicht in dem Bereich der Sechs-Seen-Platte immer wieder Thema. Wir haben bei der Stadt Duisburg nachgefragt, welche Regeln in welchen Gebieten gelten. Eine Übersicht.
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Laut Stadt Duisburg gibt es eine Vielzahl an Flächen, auf denen Hunde frei laufen dürfen. In den Duisburger Waldgebieten darf nach dem Landesforstgesetz ein Hund im Bereich der Wege unangeleint bleiben – sofern der Hund auf die Kommandos des Halters oder der Halterin sofort reagiert. Gleiches gilt für die Duisburger Landschaftsschutzgebiete.
Leinenpflicht in allen Park-, Garten- und Grünanlagen in Duisburg
Leinenpflicht gilt hingegen in allen Park-, Garten- und Grünanlagen der Stadt. Ein Betretungsverbot für Hunde gilt für Sandästen, Liegeflächen, Spielplätzen und Sportplätzen, Friedhöfen und Wochenmärkten. Dort gilt das sogenannte Flächenbetretungsverbot. Auf privaten Spielplätzen oder Sportanlagen können die Regeln variieren. In Fußgängerzonen, U-Bahnen und U-Bahn-Stationen, auf Straßen und Plätzen mit viel Publikumsverkehr, in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten müssen Hunde angeleint bleiben.
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Außerdem gilt für die städtische Rhein- und Ruhrwiesen: Hier dürfen Hunde nur frei laufen, wenn keine Schafe in der Nähe sind (mehr als 80 Meter Abstand). Während es für landwirtschaftliche Nutzflächen, wie Äcker oder Wiesen, ein allgemeines Betretungsverbot gibt, dürfen Hunde Naturschutzgebiete betreten – allerdings nur an der Leine. Zu den Naturschutzgebieten in Duisburg in der Nähe der Sechs-Seen-Platte zählt zum Beispiel das Waldgebiet Grindsmark in Rahm.
Extra beschilderte Hundeauslaufflächen in Parks
Im gesamten Stadtgebiet sind darüber hinaus in Park-, Garten- und Grünanlagen Hundeauslaufflächen eingerichtet und beschildert worden, in denen die generelle Anleinpflicht dieser Anlagen nicht gilt.
Diese Flächen gibt es in Walsum, im Grünzug Sonnenstraße, in Hamborn, im Freizeitpark Hamborn, in Meiderich/Beeck, in der Grünanlage Hagenshof, in Homberg/Ruhrort/Baerl, auf der Halde Essenberg, in Rheinhausen am Toeppersee (nördllich vom Spielplatz und westlich des Lohfelder Wegs, in Stadtmitte, Grünzug Kaßlerfeld, und im Süden Duisburgs, im Biegerpark.
Keine Leinenpflicht auf den Wegen an der Sechs-Seen-Platte
Bei dem Gebiet rund um die Sechs-Seen-Platte handelt es sich sowohl um ein Landschaftsschutzgebiet als auch um eine Waldfläche, dort dürfen Hunde somit ohne Leine frei laufen. Allerdings nur auf den Wegen. „Wenn man es genau nimmt, zählt der Uferbereich an den Seen zu den Bereichen, in denen Hunde angeleint sein müssten“, sagt Stadtsprecher Sebastian Hiedels. „Zumindest dann, wenn dort kein erkennbarer Weg angelegt ist.“ In diesem Fall sei der Uferbereich mit dem übrigen Waldgelände gleichzustellen: Hunde müssen also an die Leine. Grund sei unter anderem der Schutz der dort lebenden Wildtiere.
Das Landeshundegesetz für sogenannte „gefährliche Hunde“ und „Hunde bestimmter Rassen“ schreibt eine generelle Leinenpflicht vor. „Diese müssen, sofern das Bürger- und Ordnungsamt im Einzelfall nach erfolgreicher Ablegung einer Verhaltensprüfung keine Befreiung erteilt hat, auch hier angeleint geführt werden“, so der Stadtsprecher.