Duisburg. Mehr Anliegen als im Vorjahr haben die Bürger-Service-Stationen in Duisburg 2023 bearbeitet. Diese Dienstleistungen waren besonders nachgefragt.
Die 81 Mitarbeiter in den sieben Bürger-Service-Stationen in Duisburg haben 2023 insgesamt 266.877 Anliegen bearbeitet – und damit etwas mehr als im Vorjahr (262.160). 2021 waren es nach Angaben der Stadt 229.881 Termine. Das waren 2023 laut Stadtverwaltung die meistgebuchten Dienstleistungen in den Service-Stationen:
- Ausweisdokumente abholen (48.776 Termine)
- Personalausweise beantragen (45.683)
- Führungszeugnisse beantragen (34.298)
- Ummeldungen (26.949)
- Anmeldungen (Einwohner mit EU-Staatsangehörigkeit, 26.852)
- Reisepässe beantragen (22.771)
- Kinderreisepässe beantragen beziehungsweise Gültigkeit verlängern (18.983)*
Bürger-Service-Stationen in Duisburg bieten über 30 Dienstleistungen an
Insgesamt bieten die Bürger-Service-Stationen über 30 verschiedene Dienstleistungen an. Zum Beispiel im Zusammenhang mit Fischereischeinen, Schwerbehindertenausweisen, Beglaubigungen, Fundsachenangelegenheiten, Kfz-/Führerscheinangelegenheiten (Fahrzeugscheinumschreibung, Führerscheinanträge), Beglaubigungen, Steuer-ID oder Untersuchungsberechtigungsscheinen.
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Für den Besuch ist ein Online-Termin notwendig – vorab zu buchen auf www.duisburg.de. Aktuell stehen nach Angaben der Stadt Termine für jede Dienstleistung in einer der Service-Stationen für den darauffolgenden Tag zur Buchung zur Verfügung.
Kinderreisepässe haben 2024 ausgedient
*Kinderreisepässe haben 2024 ausgedient – unter anderem deshalb, weil sie von einigen Ländern nicht akzeptiert wurden. So können Kinderreisepässe nach einer Gesetzesänderung der Bundesregierung seit dem 1. Januar weder neu ausgestellt, noch verlängert oder aktualisiert werden.
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Nun benötigen alle Kinder, sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, einen ganz normalen Reisepass, elektronisch mit Chip. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union beziehungsweise im Schengen-Raum reicht ein Personalausweis, der für die Kleinen auf besonderen Antrag auch ausgestellt werden kann. Wichtig: Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist.