Duisburg. Nach wilden Szenen auf der Duisburger Realschulstraße musste sich ein 23-Jährige vor Gericht verantworten. Video-Sequenzen stützen seine Version.
Anwohner der Realschulstraße wurden am 30. April dieses Jahres nach Mitternacht durch lautes Schreien geweckt. Wilde Szenen spielten sich auf der Straße ab: Vier Männer prügelten sich. Und mindestens einer wurde von einem Auto umgefahren. Am Steuer saß ein 23-Jähriger aus der Innenstadt. Er musste sich nun vor dem Duisburger Amtsgericht am König-Heinrich-Platz verantworten.
Die Anklage warf ihm einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und gefährliche Körperverletzung vor. Gezielt sei der Angeklagte auf einen 34-jährigen Mann zugefahren, der von der rechten Seite des Fahrzeuges zu Boden geworfen wurde und sich Schürfwunden zuzog.
Duisburger (23) vor Gericht: „Ich war einfach nur in Panik.“
Der Angeklagte stellte das allerdings ganz anders dar. Drei Männer hätten an einer Ampel aus einem anderen Auto obszöne Gesten gemacht. „Keine Ahnung warum.“ Als er seinen Wagen für die Nacht parken wollte, sei einer davon auf ihn zugekommen. „Er hat gegen die Scheibe geschlagen.“ Auch ein zweiter Mann sei drohend auf das Auto zugekommen. „Ich glaube, die waren ziemlich betrunken.“
Gemeinsam habe er mit seinem Bruder versucht, die Männer davon abzuhalten, das Auto zu ruinieren. „Sie schlugen und traten, sprangen auf die Motorhaube.“ Doch die Kontrahenten, deren Fahrer sich, als er das Wort „Polizei“ hörte, ganz schnell mit dem Auto davon machte, hätten auch seinen Bruder und ihn geschlagen und getreten. „Wir sind wieder ins Auto geflüchtet.“ Als die Männer erneut bedrohlich auf den Wagen zukamen, habe er Gas gegeben. „Ich war in Panik, wusste nicht, was ich tun sollte.“
Video-Sequenz widersprach Beteuerung des Angeklagten nicht
Eine kurze Video-Sequenz, die ein Anwohner von einem Fenster aus aufgenommen hatte, widersprach der Darstellung des Angeklagten nicht. Man sah, wie das Auto einen der Männer berührte, der umfiel und sofort wieder aufsprang. Allerdings war das nicht der 34-Jährige, den die Anklage als Geschädigten sah. Der konnte sich aber angeblich kaum noch an die Sache erinnern, was bei drei Promille, die er zur Tatzeit im Blut hatte, auch nicht weiter verwundert.
[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]
Die Juristen kamen überein, der Sache nicht mehr Beachtung zu schenken als sie verdiente. Einen Vorsatz des Angeklagten, gezielt einen Unfall herbeizuführen, erkannte niemand. Eher eine Tat, die zumindest hart am Rande der Notwehr stand. Da der 23-Jährige nun schon seit einem halben Jahr auf seinen nach der Tat sichergestellten Führerschein verzichten musste, wurde das Verfahren ohne Auflagen eingestellt.