Duisburg. Brandstiftung warf die Anklage einem Duisburger (23) vor. Der beteuerte, er habe zwar Minuten vorher damit gedroht, aber das Feuer nicht gelegt.
Auf der Liebfrauenstraße in Hochfeld brannte kurz nach Mitternacht am 14. Juni 2022 ein geparkter silberner Kleintransporter ab. Ein schwerer Schlag für den Familienvater, dem der längst nicht abbezahlte Ford gehörte. Hauptverdächtiger war der Freund der Tochter. Allein schon deshalb, weil der wenige Minuten vor dem Brand vor dem Haus randaliert und mit einer Brandstiftung gedroht hatte.
Der 23 Jahre alte Angeklagte und seine fünf Jahre jüngere Freundin hatten bereits einige Zeit zusammen gelebt. Doch dann trennte sie sich, zog mit dem sechs Monate alten gemeinsamen Kind zurück zu ihren Eltern. Doch auch während der Trennung soll es immer mal wieder Streit gegeben haben.
Auto in Duisburg-Hochfeld angezündet: Konkrete Drohungen unmittelbar vor der Tat
So auch am Tattag. Gegen Mitternacht soll der Angeklagte vor dem Haus der Familie aufgetaucht sein. Mehrfach hatte er den Namen der Ex gerufen und Drohungen ausgestoßen: „Ich brenne Euch alle ab.“
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Kaum vier Minuten später brannte die Familienkutsche tatsächlich. Der Verdacht lag mehr als nahe, dass niemand anders als der Angeklagte das Fahrzeug mit etwa fünf Litern Benzin übergossen und ein Feuerzeug daran gehalten hatte. So das Ergebnis der Ermittlungen.
Der 23-Jährige hatte schon gegenüber der Polizei zugegeben, am Tatort gewesen zu sein. Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz wiederholte er das. Mehr als zwei Sätze wollte der Angeklagte aber nicht dazu sagen.
Freundin gab sich Mühe, den Angeklagten nicht zu belasten
Die Freundin, die jetzt wieder in einer Wohnung mit ihm und dem Kind zusammen lebt, gab sich im Zeugenstand alle Mühe, den 23-Jährigen nicht zu belasten. „Ich habe nichts gesehen und gehört.“ Ihre Mutter habe sofort gesagt, dass der Angeklagte das Feuer gelegt habe. „Ich habe ihn angerufen und ihn gefragt. Aber er hat das bestritten. Dann aber habe der 23-Jährige gedroht, dass er das wiederholen könne. „Aber das hat er bestimmt nur gesagt, um mich zu ärgern.“
Die 35-jährige Mutter der Zeugin war weniger rücksichtsvoll. Sie habe den Angeklagten gesehen, als das Feuer ausbrach. Er sei zu seinem auffälligen blauen Auto gelaufen und weggefahren. „Ich habe ihn erkannt.“ Auch das Schöffengericht wollte nicht an wundersame Zufälle glauben und schloss andere Verursacher aus. Für die Brandstiftung erhielt der zur Tatzeit noch nicht vorbestrafte 23-Jährige eine 18-monatige Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Obendrein muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.