Duisburg. Ein Duisburger (26) soll eine gute Freundin vergewaltigt haben. So schildern die Beteiligten die fragliche Nacht in der Wohnung der Frau.
Es war eine Beziehung jener Art, die man modern als „Freundschaft plus“ bezeichnet. Seit der Schulzeit war ein 26-Jähriger aus Fahrn mit einer jungen Frau befreundet. Gelegentlich tauschten die beiden auch Zärtlichkeiten aus. Das letzte Zusammentreffen soll jedoch schrecklich geendet sein – und könnte den Auszubildenden nun hinter Gitter bringen. In zweiter Instanz kämpft der Duisburger gegen eine Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung.
Am späten Abend des 2. April 2022 soll er in der Wohnung der Freundin in Beeck erschienen sein. Die hatte ihn eingeladen, war dann aber eigentlich nur müde. Da sie nicht unhöflich sein wollte, soll sie ihn noch in die Wohnung gelassen haben. Zunächst soll man es sich auf einer Couch, dann im Bett gemütlich gemacht haben – um sich mit Handys zu beschäftigen.
Duisburger Amtsgericht verurteilte 26-Jährigen bereits wegen Vergewaltigung
Als er schließlich doch noch Sex wollte, wollte sie nur schlafen. Zwischen den beiden soll sich darüber eine längere Diskussion entsponnen haben. „Ich habe keine Lust“, soll sie gesagt haben. „Reicht ja, wenn ich Lust habe“, soll er gemeint haben. „Lass mich einfach machen, dann hast du es schneller hinter dir“, soll der 26-Jährige gedrängt haben.
Ob man in dem Fall tatsächlich von Gewaltanwendung sprechen kann, wäre wohl als Thema für Prüfungen im Jura-Studium geeignet. Am Ende soll es jedenfalls zum Sex gekommen sein. Und das Amtsgericht hatte keinen Zweifel daran, dass die Geschädigte ihre Ablehnung ausreichend deutlich gemacht hatte. Wegen Vergewaltigung verurteilte es den 26-Jährigen zu zweieinhalb Jahren Gefängnis.
Staatsanwaltschaft und Angeklagter legten Berufung ein
Gegen das Urteil legten Staatsanwaltschaft wie Angeklagter Berufung ein. Die Anklagebehörde hält das Urteil angesichts einer Mindeststrafe von zwei Jahren für zu niedrig. Erst recht, da die Geschädigte als Folge der Tat unter erheblichen psychischen Folgen leiden soll. Der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte und seine Verteidiger suchen dagegen nach einem Weg, um auf genau jene zwei Jahre zu kommen. Das ist nämlich die höchste Strafe, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
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Lange diskutierten die beteiligten Juristen. Zuletzt einigten sie sich darauf, dass die Anwältin der als Nebenklägerin auftretenden Geschädigten klären soll, ob sich ihre Mandantin einen sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich vorstellen kann. Falls ja, würde der Angeklagte 5000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Mit der Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß würde er de facto ein Geständnis ablegen und der Zeugin so eine weitere Aussage vor Gericht ersparen. Das könnte den Ausschlag beim Strafmaß geben. Ob es so kommt, wird ein weiterer Verhandlungstag Ende des Monats zeigen.