Duisburg. Trotz Gewalttaten will ein 27-Jähriger nicht in den Knast. Im Berufungsverfahren in Duisburg bedient er sich entwaffnender Argumente.
Alkohol spielte bei einer Tat, die sich am 5. Februar 2022 auf der Frankenstraße in Duisburg-Beeck ereignet haben soll, wohl keine kleine Rolle. Jedenfalls auf der Seite jener, die schon zuvor gemeinsam den Abend verbracht hatten und gerade Bier-Nachschub holten. Man traf auf einen 27-jährigen Mann aus Beeck. Der hatte keinen Alkohol konsumiert, dafür aber Marihuana. In zweiter Instanz kämpft der nun vor dem Landgericht Duisburg gegen eine Gefängnisstrafe.
Was die Tätlichkeiten auslöste, ist bislang nicht wirklich klar. War es der Streit um 20 Euro, die irgendwer irgendwem schuldete? Oder war es der Verdacht, dass der 27-Jährige deshalb jemandem eine Fensterscheibe einwarf? Der Angeklagte und einer der Kontrahenten schienen jedenfalls blitzartig zur Auseinandersetzung bereit: Der Angeklagte stieg vom Fahrrad ab, sein Gegenüber zog die Jacke aus.
Platzwunden waren oberflächlich, Messerstiche verursachten Fleischwunden
Ein Mann, der sich zwischen die Fäuste schwingenden Kontrahenten stellte, bekam eine Flasche auf den Kopf und erlitt mehrere Platzwunden. Dann tauchte auch noch ein Messer auf. Der Angeklagte soll damit in den Rücken des flüchtenden ursprünglichen Widersachers gestochen und dem bereits Gestürzten auch noch weitere Fleischwunden zugefügt haben.
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Zudem soll der Angeklagte bei mehreren Gelegenheiten Marihuana in der Tasche gehabt haben, in seiner Wohnung soll ein verbotener Schlagring gelegen haben und er soll eine räuberische Erpressung begangen haben, bei der es um ein Handy und eine Bauchtasche mit Ausweis und Bargeld ging.
27-Jähriger ist einschlägig vorbestraft
Für all das hatte das Amtsgericht den einschlägig wegen Körperverletzungsdelikten vorbestraften Angeklagten zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Der zog dagegen in die Berufung. Doch seine Einlassung vor dem Landgericht lässt Zweifel am möglichen Erfolg zu. In beiden Fällen, sowohl der Klopperei als auch der räuberischen Erpressung, habe man anfangs gleichzeitig zugeschlagen, behauptet der 27-Jährige. Dann aber will er sich vor allem gewehrt haben.
Den Schlag mit der Bierflasche erklärt der Angeklagte so: „Das war ein Reflex.“ Und die Stiche mit dem Messer, das er nur aufgehoben haben will, begründet er auf diese Weise: „Das Leben passiert.“ Zudem beteuert er, nie jemandem etwas weggenommen zu haben. Nur den Besitz von Drogen und Schlagring gibt er unumwunden zu. Da wichtige Zeugen fehlten, wird es Ende November einen weiteren Termin geben.