Duisburg. Weil bei einem Überfall sein Marihuana aus Eigenanbau geklaut wurde, ruft ein Duisburger (59) die Polizei – und muss dann selbst vor Gericht.
Die Polizisten werden nicht schlecht gestaunt haben, als sie am 17. Oktober 2022 wegen eines Raubüberfalls nach Bergheim gerufen wurden. In der Wohnung eines 59-jährigen Mannes stießen sie auf eine kleine Marihuana-Plantage. Wie sich herausstellte, war bei einem Überfall durch zwei maskierte und bewaffnete Männer ein Großteil der letzten Ernte abhanden gekommen.
In diesem Zusammenhang stand der 59-Jährige nun wegen Drogenhandels vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Vermutlich war es nicht die beste Idee eines guten Kumpels des Angeklagten gewesen, die Polizei zu rufen, wenn einem Rauschgift geraubt wurde und die Plantage am Tatort ist. Allerdings war schon die Idee, Marihuana-Pflanzen aufzuziehen, nach den Worten des 59-Jährigen „eine einzige große Dummheit“.
Duisburger: „Ich hab’ es nicht wegen des Geldes gemacht“
„Da gibt es ja nun nichts abzustreiten“, meinte der Angeklagte schicksalergeben. Zumal er in sorgfältig geführten Listen genau die Erntemengen dokumentiert hatte. Insgesamt betrug eine einzelne Ernte rund 250 Gramm. Kundenlisten sprachen außerdem dafür, dass der ehemalige Bergmann und Drucker das Marihuana mehr oder weniger zum Selbstkostenpreis abgegeben hatte. Einige Kunden bekamen sogar Ware, obwohl sie nie Geld hatten.
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„Ich hab’ das ja nicht wegen des Geldes gemacht“, so der Angeklagte. Er habe solch eine Indoor-Plantage bei einem Bekannten gesehen. „Und dann habe ich gedacht: Was der kann, kann ich schon lange. Das war reine Angeberei“, berichtete der Mann, der in den vergangenen elf Jahren arbeitslos war, drei Herzinfarkte und einen Schlaganfall erlitt. „Ich wollte nur meine Kosten decken.“ Ansonsten reichte es ihm wohl, dass er bei Freunden und Bekannten plötzlich ungewohnt beliebt war.
59-Jähriger konsumierte selbst keine Drogen
Wie denn die Qualität gewesen sei, wollte die Vorsitzende des Schöffengerichts wissen. „Keine Ahnung. Ich hab ja nicht konsumiert. Aber beschwert hat sich niemand“, zuckte der Angeklagte mit den Achseln. Das sei angesichts der günstigen Preisgestaltung auch kein Wunder, fand die Richterin.
Angesichts einer Mindeststrafe von einem Jahr pro Ernte – der 59-Jährige gab sogar mehr zu, als die Staatsanwaltschaft angeklagt hatte – fiel die Gesamtstrafe mit 18 Monaten recht mäßig aus. Die Vollstreckung der Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dafür sprachen insbesondere das offenherzige Geständnis und das bislang leere Strafregister des Angeklagten.