Duisburg. Mit einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung greift ein Jugendspieler nicht nur den MSV Duisburg an. Worum es in dem Streit geht.

Mit einem eher ungewöhnlichen Zivilprozess hat es das Duisburger Amtsgericht am König-Heinrich-Platz zu tun. Es geht um Fußball. Genauer gesagt geht es um den MSV Duisburg und um einen seiner früheren Jugendspieler. Und es geht um das Regelwerk des Westdeutschen Fußballverbandes, das der junge Mann mit Hilfe seines Rechtsbeistandes per Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung angreift.

Im Sommer war dem jungen Spieler eröffnet worden, dass er nicht in den U16-Kader des MSV übernommen werden solle. Der wechselte daraufhin zu einem Verein im Großraum Düsseldorf. Laut Jugendspielordnung darf er allerdings erst nach Ablauf einer Wartezeit an Pflichtspielen teilnehmen.

Es sei denn, der alte Verein stimmt zu, oder es wird eine Ausbildungsentschädigung gezahlt, die sich im vorliegenden Fall auf 400 Euro beläuft. Doch es wurde weder gezahlt, noch erteilte der MSV seine Zustimmung.

MSV Duisburg: Anwalt sieht nichts, was den Verein zur Zustimmung zwingen könnte

Per einstweiliger Verfügung will der Antragsteller die „Zebras“ nun genau dazu zwingen. Die bestehende Regelung lasse dem Spieler keine Wahlfreiheit, argumentiert sein Anwalt. Er sei blockiert, verliere mehrere Monate. Das sei nicht verfassungskonform.

Große Worte, die den Rechtsanwalt des MSV ziemlich kalt ließen. Verbände hätten nun einmal das gesetzliche Recht, sich selbst Regeln zu geben. Und daraus ließe sich aber nun auch rein gar nichts ableiten, was den MSV zu einer Zustimmung zwingen könne.

Die Richterin, die über den Antrag entscheiden muss, hat bereits grundlegendere Bedenken. Sie zweifelt schon an der besonderen Eilbedürftigkeit der Sache. Denn ab 1. November darf der jugendliche Antragssteller ohnedies für seinen neuen Verein spielen. Da gebe es keinen Grund, die Entscheidung eines Hauptsacheverfahrens nun vorwegzunehmen.

Heißt im Klartext: Der Jugendliche solle klagen, da es sich offenbar um eine Grundsatzfrage handele – bei der man sich allerdings fragen darf, ob der MSV der richtige Beklagte wäre. Er hat die Verbandsregeln ja nicht aufgestellt.

Entscheidung fällt wohl am 19. Oktober

Der Antragssteller habe zudem durchaus eine Wahl gehabt, meint die Vorsitzende. Also erst einmal die, durch seine bisherige fußballerische Tätigkeit und seine Vereinszugehörigkeit genau diese Regeln zu akzeptieren. Und zweitens habe er schließlich den Verein wechseln können, was grundsätzlich niemand beanstandet habe.

[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]

Ob der junge Mann vor diesem Hintergrund seinen Antrag nicht zurücknehmen wolle, lautete ihre Frage? Der Nachwuchsfußballer schaute ratlos. Sein Anwalt ergriff die Initiative: Er forderte eine Entscheidung. Die soll nun am 19. Oktober verkündet werden.