Duisburg. Um Einbruchspuren zu beseitigen, legte ein Duisburger in einem Kleingarten ein Feuer. Mit welchen Argumenten er um eine zweite Chance kämpfte.

Eine Gartenlaube im Kleingartenverein Borgsche Hütte an der Danziger Straße stand in der Nacht zum 2. Juni 2022 in Flammen. Es entstand ein Sachschaden von rund 30.000 Euro. Schnell war klar, dass es sich um Brandstiftung handelte. In zweiter Instanz kämpfte ein 26-jähriger Duisburger nun vor dem Landgericht um eine Bewährungschance.

Durch ein Fenster war der Angeklagte in die Laube in Rumeln-Kaldenhausen eingebrochen. Er stellte diverse Elektronikartikel vor die Laube, packte zuletzt einen Fernseher und eine Packung Fliegenfänger ein und verließ die Parzelle wieder. Zuvor aber hatte er mit Hilfe eines Grillanzünders an verschiedenen Stellen Feuer gelegt. Ein Zeuge beobachtet das Geschehen, rief die Polizei, die den 26-Jährigen in unmittelbarer Tatortnähe festnahm.

Beweislage gegen Duisburger war erdrückend

Das Amtsgericht war angesichts der erdrückenden Beweislage, darunter Spuren an der Kleidung des Angeklagten, davon überzeugt, dass der Drogenkonsument das Feuer legte, um seinen Einbruch zu verdecken. Erst ganz am Ende des erstinstanzlichen Verfahrens legte der Angeklagte ein pauschales Geständnis ab: Na gut, dann gestehe er eben, so der 26-Jährige ohne erkennbare Reue. Das Schöffengericht verurteilte ihn zu 14 Monaten Gefängnis.

Der 26-Jährige und sein Verteidiger beschränkten die Berufung gleich zu Beginn auf den Rechtsfolgenausspruch. Heißt im Klartext: Eine erneute Beweisaufnahme blieb den Juristen erspart. Alle Feststellungen zum Tathergang wurden rechtskräftig. Es ging nur noch um die Strafe und hier ganz besonders um die Frage, ob sie zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Berufungskammer sah positive Sozialprognose

Es gab eine ganze Reihe neuer Faktoren, die zugunsten des Angeklagten sprachen. Der hatte zwischen seiner Logistik-Ausbildung und der Tat vor allem von Sozialleistungen gelebt. Seit einigen Monaten hat er einen Job als Kabelmonteur. Er ist familiär eingebunden, da er wieder bei seiner Mutter lebt. Und vor allem: Nach eigenem Bekunden hat der 26-Jährige seinen seit 2015 stetig gestiegenen Drogenkonsum im Griff. Ein Gutachter ging davon aus, dass aktuell keine akute Drogenproblematik mehr bestehe.

Grund genug für die Berufungskammer, das Urteil des Amtsgerichts abzuändern: Die Freiheitsstrafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Um den Angeklagten insbesondere in seinem Kampf gegen die Drogen weiter zu unterstützen, muss er zehn Gespräche bei der Suchtberatung führen. Ihm wird ein Bewährungshelfer an die Seite gestellt.

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Bewährungsstrafen hatten Verteidigung und Anklagebehörde übrigens auch schon in erster Instanz gefordert.