Duisburg. Schwere Brandstiftung warf die Anklage einem Duisburger (26) vor. Vor dem Amtsgericht machte der vorbestrafte Angeklagte keinen guten Eindruck.

Ein Pächter im Kleingartenverein Borgsche Hütte an der Danziger Straße in Rumeln-Kaldenhausne hatte viel Zeit und Mühe in seine Gartenlaube gesteckt. Das gemütliche Freizeit-Domizil war innen liebevoll mit Holzpaneelen ausgekleidet. An die Hütte hatte der Mann einen Wintergarten angebaut. Das alles wurde in der Nacht zum 2. Juni 2022 ein Raub der Flammen. Wegen schwerer Brandstiftung stand ein 26-jähriger Duisburger nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

Die Anklage ging davon aus, dass der 26-Jährige durch ein Fenster eingebrochen war. Mit einem Grillanzünder hatte er die Gartenlaube angesteckt. Die brannte vollständig aus. Als die Feuerwehr eintraf, stürzte das Dach ins Gebäude. Der Sachschaden betrug mindestens 20.000 Euro. Der Angeklagte war noch in der Nähe des Tatortes von der Polizei angetroffen worden.

Brandstiftung in Duisburg-Rheinhausen: Angeklagter grinste während des gesamten Verfahrens

Vielleicht wollte sich der 26-Jährige ja nur von einer freundlichen Seite zeigen. Aber das schiefe Grinsen, das er während der kompletten Hauptverhandlung zur Schau trug, hätte man auch anders interpretieren können. Es wirkte so, als nehme der bereits vorbestrafte junge Mann die Sache nicht ganz ernst.

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Von Reue getragen war sein Geständnis jedenfalls nicht. Na gut, dann gestehe er eben, hatte der Angeklagte angesichts der belastenden Indizien nur gemeint. An seiner Kleidung waren Spuren des Brandes gefunden worden.

Der Tatort ließ ebenfalls wenig Zweifel: Offenbar war der 26-Jährige, der seit seiner Ausbildung zur Fachkraft für Hafenlogistik fast ausschließlich von Sozialleistungen lebte, zum Stehlen in die Gartenlaube eingebrochen. Er hatte eine Reihe von Elektronik-Geräten aus dem Häuschen getragen, bevor er es anzündete. Daran wollte sich der Angeklagte aber nicht mehr erinnern. Dafür wusste er aber noch genau, wie viel Marihuana, Kokain und Beruhigungsmittel er vor der Tat konsumiert hatte.

Schöffengericht verhängte Gefängnisstrafe

Die Staatsanwältin wollte dem Angeklagten dennoch keine mildernden Umstände zugestehen. Schließlich habe der 26-Jährige ja noch folgerichtig reagiert, als er von der Polizei gestellt folgende bemerkenswerte Erklärung abgab: „Ich weiß, dass das jetzt blöd aussieht. Zumal ich schon mal was mit Brandstiftung zu tun hatte.“

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Der Verteidiger wunderte sich: „Das spricht nicht für eine pfiffige Reaktion. Mein Mandant hat sich, weil er zugedröhnt war, schlicht dämlich verquatscht.“

Das Schöffengericht sah das ähnlich. Es ging davon aus, dass der 26-Jährige zur Tatzeit nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sei. Die vom Verteidiger – wie überraschenderweise auch von der Staatsanwältin – beantragte Bewährungschance wollte es dem Angeklagten aber nicht mehr einräumen und verurteilte ihn zu 14 Monaten Gefängnis. Es ist davon auszugehen, dass der Fall auch die Berufungsinstanz beschäftigen wird.