Duisburg. In einer Pizzeria im Duisburger Süden tummelten sich die Schaben. Das Ordnungsamt fand unappetitliche Zustände vor. Der Fall landete vor Gericht.
Die Strafsachen, die sich vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz mit dem Bereich des Lebensmittelrechtes befassen, haben zumeist eines gemeinsam: Sie fördern nicht gerade den Appetit. Das traf ganz besonders auf ein Verfahren zu, in dem sich der Betreiber einer Pizzeria aus dem Duisburger Süden jetzt wegen Inverkehrbringens von zum Verzehr ungeeigneter Lebensmittel verantworten musste. In seinem Betrieb tummelten sich im November 2022 die Schaben.
Ein Kunde hatte sich darüber gewundert, dass die Krabbeltiere auf dem Verkaufstresen unterwegs gewesen waren. Er beschwerte sich nicht nur beim Inhaber, sondern auch beim Ordnungsamt. Das kontrollierte drei Tage später. Bis dahin hatte der Pizza-Bäcker völlig unbeeindruckt weiter gebacken, verkauft und ausgeliefert.
Schaben waren überall in Duisburger Pizzeria unterwegs
„Wenn Schaben tagsüber unterwegs sind, ist der Befall schon sehr weit fortgeschritten“, so Mitarbeiter des Ordnungsamtes vor Gericht. Die eigentlich nachtaktiven Schaben krabbelten überall herum: auf der Theke, in der Küche, zwischen Servierbrettern, unter Mehlsäcken. Im Öl schwammen tote Tiere. Eine Schabe klebte zerquetscht in der Kühlschranktür. Auch ansonsten ließ die Hygiene in dem Betrieb zu wünschen übrig.
Einsicht zeigte der Angeklagte wenig: „Meine Frau war doch schon beim Saubermachen.“ Er könne sich jetzt zwar tausendfach entschuldigen, so der 69-Jährige. „Aber das macht die Sache ja nicht ungeschehen.“ Ob er wollte oder nicht: Nach der Kontrolle musste der Mann schließen und einen Schädlingsbekämpfer einschalten.
Schädlingsbekämpfer brauchte zwei Wochen
Der brauchte mehrere Anläufe, um den massiven Schabenbefall mit Hilfe von gifthaltigem Gel, das die Schaben gerne fressen und daran aber sterben, in den Griff zu bekommen. Erst nach zwei Wochen war die Pizzeria frei Schaben und konnte den Betrieb wieder aufnehmen.
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Vergeblich forderte der Verteidiger, die Sache nur als Ordnungswidrigkeit zu werten. „Mein Mandant hat das Geschäft seit 26 Jahren. Und es gab nie zuvor eine Beanstandung.“ Die Strafrichterin hielt das Verhalten des Pizzeria-Inhabers für kriminell und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 5000 Euro (100 Tagessätze zu je 50 Euro).