Duisburg. Ein Streit zwischen zwei Freunden wurde brutal, ohne dass es einen echten Anlass gegeben hätte. Einer der Männer wurde lebensgefährlich verletzt.

Worum es bei der blutig endenden Auseinandersetzung zwischen zwei jungen Duisburgern ging? Um nichts – das Verfahren gegen einen 24-jährigen Walsumer vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz ließ nur diesen traurigen Schluss zu. Der Angeklagte und ein 23-Jähriger, die man vorher als Freunde hätte bezeichnen können, sollen am 27. Mai dieses Jahres nur einen schlechten Tag gehabt haben. Was den einen mehrfach mit einem Messer zustechen ließ, den anderen ins Krankenhaus brachte.

Als es zu dem Streit kam, saßen die beiden jungen Männer an der Römerstraße in Walsum in einem Auto. Laut Anklage war der Geschädigte vor dem 24-Jährigen weggerannt. Der Angeklagte hatte ihn verfolgt und den Widersacher, als dieser stürzte, mehrfach mit einem Messer gestochen. Der 23-Jährige trug Verletzungen an einem Arm, einem Bein, im Gesicht und im Rücken davon. Der letzte Stich verletzte den linken Lungenflügel. Eine potenziell lebensgefährliche Verletzung, welche die Ärzte mit einer Not-Operation und einer Drainage in den Griff bekamen.

Widersprüchliche Schilderungen vor Duisburger Amtsgericht

Der Angeklagte stellte die Sache so dar: Er, der damals mehr oder weniger auf der Straße lebte, sei in dem Auto immer wieder eingeschlafen. Der Zeuge habe ihn mehrfach geweckt. „Das hat mich wütend gemacht.“ Dass er sich über die mangelnde Rücksicht des 23-Jährigen beschwerte, habe den Kumpel genervt. „Er ist völlig ausgerastet, hat mir gedroht und mich beleidigt.“

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Als er ausgestiegen sei und weggehen wollte, sei der andere auf ihn losgegangen. „Er griff in die Hosentasche. Ich habe ihn geschlagen. Da fiel ein Messer auf den Boden, das ich aufgehoben habe.“ Mit dem habe er mehrfach zugestochen, als sein Widersacher einen Stein aufhob.

Urteil: 24-jähriger Duisburger muss ins Gefängnis

Der 23-Jährige schilderte die Tat anders herum. Er habe dem Angeklagten Essen und Getränke angeboten. „Aber der war einfach nur genervt.“ Es habe eine Schubserei gegeben. Dann habe der Angeklagte ein Messer gezogen und sei auf ihn los. „Ich habe noch ein Brett aufgehoben, um mich zu verteidigen.“ Was aber nur unzureichend gelungen sei. „Wir hatten vorher nie Probleme“, wunderte er sich.

Der Strafrichter war am Ende jedenfalls davon überzeugt, dass der Angeklagte keineswegs in Notwehr handelte. Nur, weil der 24-Jährige letztlich ohne äußeren Anlass von dem Geschädigten abließ, sei er einer Anklage wegen versuchten Totschlags entgangen. Angesichts der Folgen hielt das Gericht eine zweijährige Strafe für angemessen. Besondere Tatumstände, die bei einer Verurteilung zwischen einem und zwei Jahren vorliegen müssen, um die Strafe zur Bewährung auszusetzen, konnte der Richter nicht erkennen.