Duisburg. Der Chef einer Hamborner Firma muss nach Besuchen der Lebensmittelüberwachung Strafe zahlen. Was die Kontrolleure im Tofu des Betriebes fanden.

Wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelrecht stand ein 32-jähriger Duisburger vor dem Amtsgericht. Als faktischer Geschäftsführer einer auf seinen Vater eingetragenen, Tofu produzierenden Firma in Hamborn soll er grundlegende Hygienevorschriften missachtet haben. Außerdem soll in dem Unternehmen Bittersalz verwendet worden sein, das nicht für Lebensmittel geeignet ist. Das Verfahren vor der Strafrichterin nahm allerdings einen bemerkenswerten Verlauf.

Bei mehreren Kontrollen hatte die Lebensmittelüberwachung festgestellt, dass es mit der Reinlichkeit in dem Unternehmen nicht weit her war. Beispielsweise fanden sich in Produktionsanlagen Unmengen von Keimen. Und auch das verwendete Gewürz irritierte die Kontrolleure: Es ist eigentlich ein Düngemittel.

Duisburg: Hamborner Firmenchef legte Einspruch gegen Strafbefehl ein

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht einen Strafbefehl über 12.000 Euro (200 Tagessätze zu je 60 Euro). Dagegen legte der Angeklagte Einspruch ein. Doch als das so verursachte Verfahren vor der Strafrichterin nun beginnen sollte, fehlte der Angeklagte.

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Sein Verteidiger brachte mehrere Entschuldigungen vor: Mal hatte der Angeklagte noch seinen Vater abholen wollen, mal war er zum falschen Amtsgericht, nämlich nach Hamborn gefahren.

Die Juristen nutzten die Wartezeit, um die Rechtslage zu erörtern. Für eine vom Verteidiger angeregte Einstellung des Verfahrens sahen Richterin und Staatsanwalt angesichts der zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten keinen Raum. Stattdessen wurde signalisiert, dass man bei einer Beschränkung des Einspruchs und Verzicht auf eine Beweisaufnahme die Strafe deutlich reduzieren könne.

Erst fehlte der Angeklagte, dann kehrte auch der Verteidiger nicht zurück

Der Verteidiger verschwand, um nach seinem Mandanten Ausschau zu halten. Nach 15 Minuten hätte die Richterin den Einspruch bereits verwerfen können. Doch man gab dem Angeklagten noch eine Gnadenfrist. Doch auch der Verteidiger kam nicht wieder.

Nach 26 Minuten reichte es der Richterin. Sie verwarf den Einspruch. Der Verteidiger kehrte eine Minute zu spät in den Saal zurück. Mit dem Mandanten. Die beiden durften gleich wieder gehen.

Vor dem Gerichtsgebäude wirkte der Rechtsanwalt etwas eingeschüchtert, als sein Mandant lautstark seinem Unmut Luft machte. Dabei könnte dieser Ausgang ihm an anderer Stelle nützen: In Kürze steht der Angeklagte wegen Betruges in Dortmund vor Gericht. Dort könnte man das Verfahren angesichts der hohen Strafe in Duisburg möglicherweise einstellen.