Duisburg. Ein 58-Jähriger legte in einem Mehrfamilienhaus am Duisburger Erlinghagenplatz ein folgenschweres Feuer. Nun stand er vor Gericht.
In der Nacht zum 7. März dieses Jahres brannte es in einem Mehrfamilienhaus an dem als sozialer Brennpunkt geltenden Erlinghagenplatz in Friemersheim. Eine Wohnung brannte völlig aus, ist bis heute eine Baustelle. 15 andere waren vorübergehend unbewohnbar. Der Verursacher des Feuers, ein 58 Jahre alter Duisburger, stellte sich einige Stunden später der Polizei. Nun stand er vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Die Anklage ging davon aus, dass der Mann den Brand, der mindestens 250.000 Euro Schaden verursachte, vorsätzlich in einer Wohnung in der ersten Etage gelegt hatte. Seine Lebensgefährtin, die eigentliche Mieterin, hatte in der Tatnacht bei ihrer Tochter geschlafen, weil sich der 58-Jährige immer seltsamer benahm.
Brand am Erlinghagenplatz: Duisburger schweigt vor Gericht
„Er riss Laminat heraus, baute den Herd auseinander, zerlegte den Sicherungskasten, so dass es keinen Strom mehr gab, und er baute die Wasserhähne ab“, berichtete die gleichaltrige langjährige Freundin. „Er fühlte sich von den Nachbarn beobachtet.“ Als sie die Wohnung verließ, habe der Angeklagte im Wohnzimmer mit Teelichtern herumgespielt. „Er legte die Kerzen in einen Topf und stellte den auf einen Turm aus Tassen.“
Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen. Der Polizei hatte er berichtet, er habe Kerzen angezündet und sei dann eingeschlafen. Als er aufwachte, habe die Wohnung in Flammen gestanden. Ein Brandsachverständiger hielt einen Unfall zwar nicht grundsätzlich für ausgeschlossen. Allerdings sei das Feuer an zwei Stellen entstanden: Im Wohnzimmer und auf einem Balkon, der am anderen Ende der Wohnung liegt.
Gericht blieb mit dem Urteil nur knapp unter der Strafgewaltgrenze
Ein psychiatrischer Sachverständiger ging davon aus, dass der 58-Jährige kurz vor der Tat unter psychotischen Wahnvorstellungen gelitten habe. Zur Tat selbst konnte der Gutachter, der nur auf das angewiesen war, was er während der Verhandlung gehört hatte, keine eindeutige Diagnose treffen. Der Staatsanwalt sah keinen Anlass, an der Schuldfähigkeit des 58-Jährigen zu zweifeln. Nach der Tat habe sich der Mann jedenfalls sehr vernünftig und zielgerichtet verhalten: Er kontaktierte einen Anwalt, stellte sich selbst und machte verständliche Angaben.
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Vergeblich forderte der Verteidiger, seinem Mandanten eine eingeschränkte Schuldfähigkeit zuzubilligen und die Tat – im Zweifel für den Angeklagten – als fahrlässige Brandstiftung zu werten. Das Schöffengericht verurteilte den 58-Jährigen wegen schwerer Brandstiftung zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis. Damit blieb das Gericht nur zwei Monate von der Grenze seiner Strafgewalt, die ihm das Gesetz zugesteht, entfernt.