Duisburg. Wegen gefährlicher Körperverletzung steht ein Duisburger (25) vor dem Amtsgericht. Was auf einer Geburtstagsfeier in Neumühl passiert sein soll.
Sein 25. Lebensjahr begann für einen Hamborner denkbar schlecht. Am Morgen nach seinem Geburtstag wurde er in einer Zelle des Polizeigewahrsams wach. Einem 22-jährigen Gast der Feier ging es noch schlechter. Ihn hatte der Gastgeber mit einer Axt attackiert. Nun steht der 25-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Die Tat soll sich am 4. Juni 2022 gegen 1.30 Uhr in einer Lagerhalle an der Hölscherstraße in Neumühl ereignet haben, in der schon öfter gefeiert wurde. „Leider kann sich mein Mandant nicht mehr an sehr viel erinnern“, bedauerte der Verteidiger. Was angesichts von mehr als zwei Promille Alkohol, die der Angeklagte zur Tatzeit in der Blutbahn hatte, nicht wirklich verwundert.
Gewalt auf Feier in Duisburg: Drogenkonsum des Geschädigten passte Angeklagtem nicht
So viel weiß der 25-Jährige allerdings noch: Einer der geladenen Gäste hatte einen Begleiter mitgebracht, der weniger Alkohol als Drogen konsumiert haben soll. „Er hat Kokain gezogen.“ Was dem Angeklagten nicht passte. Nachdem er ermahnt wurde, so etwas zu lassen, soll das spätere Opfer mehrfach vor die Halle gegangen sein, um dort Marihuana zu rauchen.
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„Auch das wollte mein Mandant nicht“, erklärte der Verteidiger. Weil der Angeklagte das nicht mag und weil sein Vater, der zu später Stunde noch zu den Feiernden stoßen wollte, das erst recht nicht schätze. Der Angeklagte soll dem Gast mehr oder weniger zu verstehen gegeben haben, dass er nicht unbedingt bleiben müsse. Es gab ein Streitgespräch. Danach soll der Drogenkonsument in ein Taxi eingestiegen sein.
25-Jähriger glaubt sich zu erinnern, dass der Widersacher ein Messer in der Hand hielt
„Dann ist er aber wieder ausgestiegen“, glaubt sich der Angeklagte zu erinnern. „Er kam auf mich zu gerannt und hatte ein Messer in der Hand.“ Da habe er die am Eingang der Halle stehende Axt gegriffen und zugeschlagen. Der Geschädigte erlitt eine tiefe Wunde im Gesicht, mehrere Schädelknochen brachen und die Gehörknochen auf der linken Seite wurden irreparabel schwer beschädigt.
Der wichtigste Zeuge blieb dem Verfahrensauftakt unentschuldigt fern. Das Schöffengericht hofft, den Mann bei einem der zwei Folgetermine, die bis Ende des Monats geplant sind, vernehmen zu können.