Duisburg/Oberhausen/Mönchengladbach. Im Mordfall Kai M. sitzt nur noch ein Angeklagter in U-Haft. Frei ist vorerst auch der Mann, der die Leiche des Rockers zerteilt haben soll.

Der Rocker-Prozess am Landgericht Duisburg im Mordfall Kai M. geht in eine dreiwöchige Pause. Und in der verabschiedet sich Navaratnam J. aus dem Gefängnis in die Freiheit. Am Freitag hat die Fünfte Große Strafkammer den Haftbefehl gegen ihn aufgehoben. Es handelt sich um den Mann, der die Leiche des ermordeten Hells Angels zerstückelt haben soll. Zwei Jahre lang, seit einer Groß-Razzia gegen die Hells Angels wegen des Mordes, hatte der Mönchengladbacher J. in Untersuchungshaft gesessen.

Hintergrund: Die Verteidigung hatte das Gericht am Freitag um eine rechtliche Würdigung im Fall ihres Mandanten gebeten. J., der wegen Strafvereitelung angeklagt ist, habe das Ziel der ihm vorgeworfenen Straftat nicht erreicht, argumentieren die Anwälte. Der abgetrennte Arm des Getöteten sei schließlich schon im Februar 2014 nach dem Mord im Januar dieses Jahres im Rhein gefunden worden. Es könne sich also allenfalls um eine versuchte Strafvereitelung gehandelt haben. Die Zerstückelung der Leiche habe demnach nicht dazu geführt, dass die Ermittlungen nach dem Mord entscheidend behindert worden seien. Ob die Kammer der Ansicht folgt, blieb zunächst offen. Zumindest eine Fluchtgefahr, die für den Haftbefehl gegeben sein müsste, sieht sie aber nicht mehr. Selbst bei einer späteren Verurteilung wäre zudem zu vermuten, dass J. einen Großteil, der dann zu erwartenden Strafe, bereits durch die U-Haft abgesessen haben könnte.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich gegen die Aufhebung des Haftbefehls ausgesprochen. Sie könnte gegen die Entscheidung noch Beschwerde einlegen. Auf die Anklagebank setzt sich J. bei den nächsten Verhandlungstagen nun vorerst als freier Mann.

Landgericht Duisburg: Freispruch für drei Angeklagte im Frühjahr

Nicht zum ersten Mal spielen juristische Finessen eine gewichtige Rolle in dem Fall. Im März hatte die Kammer drei andere Angeklagte, die ebenfalls wegen Strafvereitelung angeklagt waren, gänzlich freigesprochen. Dabei waren sich alle Prozessbeteiligten inklusive der Nebenklage, die die Mutter von Kai M. vertritt, einig. Während des laufenden Verfahrens hatten sich aus Sicht des Gerichts Hinweise ergeben, dass die drei Angeklagten stärker in die eigentliche Haupttat verwickelt gewesen sein könnten. Eine Verurteilung wegen Strafvereitelung ist aber nur möglich, wenn eine Beteiligung an der zugrundeliegenden Straftat, hier also dem Mord, ausgeschlossen ist.

Von den ursprünglich sechs Angeklagten sind inzwischen nur noch zwei übrig, J. und Francesco G., der Einzige, der noch in Untersuchungshaft sitzt. G. soll die rechte Hand des Rocker-Bosses Ramin Yektaparast gewesen sein und ihm die Uzi für die tödlichen Schüsse auf den Duisburger Kai M., den die Hells Angels für einen Verräter gehalten haben sollen, gereicht haben. Yektaparast ist bis heute flüchtig.

Ein Ende des Mammut-Prozesses ist noch nicht in Sicht. J. kam am 67. Verhandlungstag auf freien Fuß. Der Prozess wird am 20. September fortgesetzt. Noch sind keine Zeugen für diesen Tag geladen. Termine hat die Kammer derzeit prophylaktisch bis zum 10. Januar 2024 angesetzt - das wäre der zehnte Todestag des Ermordeten.