Duisburg. Verworrene Berufung am Landgericht Duisburg: Es ging um Strafen für einen (Ex-)Hells-Angels-Rocker – vor allem aber um Juristerei am hohen Reck.

Ein Duisburger, damals Mitglied des MC „Ruhrpott“ der Hells Angels, fand sich am 7. Mai 2020 bei einer Polizeikontrolle von Rockern in Hochfeld am Ort des Geschehens ein. Zwischen ihm und einem Beamten entwickelte sich ein beinahe witziges Wortgefecht. In zweiter Instanz ging es aber gar nicht mehr um zwei Beleidigungen, sondern um die vertrackten gesetzlichen Vorschriften für die Bildung einer Gesamtstrafe.

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Was er eigentlich wolle, hatte der Polizist den heute 29-Jährigen gefragt. „Die Kollegen haben eine Panne“, lautete die Antwort des Höllenengels. „Ach, und Sie sind der Pannenhelfer?“ Die Nachfrage des Polizisten provozierte den Angeklagten seinerseits zu der Frage, ob es sich bei ihm um den „Witzbold vom Dienst“ handele. Das Amtsgericht hielt das ebenso für eine Beleidigung wie den gar nicht witzigen Umstand, dass der Angeklagte kurz darauf auf die Scheibe eines Streifenwagens spuckte.

Dinslaken, Duisburg, Düsseldorf – Urteil, Berufung, Revision, Neuverhandlung

Es gab eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 25 Euro. Der Fall ging in die Berufung – das endete mit 50 Tagessätzen zu je 15 Euro – und danach in die Revision. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob das Urteil auf. Nun musste die Sache zwar nicht mehr inhaltlich aufgerollt werden. Alle tatsächlichen Feststellungen und die Tatbestände blieben gleich. Aber bei der Bildung der Gesamtstrafe war gleich mehrfach etwas schief gelaufen.

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Bei einer Gesamtstrafenbildung mit einem Urteil des Amtsgerichts Dinslaken wegen eines Hitlergrußes war ein so genannter Härteausgleich vorgenommen worden, weil eine Geldstrafe schon bezahlt war. Das allerdings war falsch. Das Landgericht Duisburg hätte in der Berufung dagegen eine Gesamtstrafe mit einer Geldstrafe bilden müssen (die der Angeklagte bekam, weil er sich mit dem Ordnungsamt angelegt hatte). Hätte. Das aber hatte das Landgericht nicht getan.

Angeklagter will sich komplett von Rockerszene gelöst haben

Der 29-Jährige konnte nur nochmals darauf verweisen, dass er sich inzwischen von der Rocker-Szene komplett gelöst hat. Und er lässt derzeit ein einschlägiges Tattoo entfernen. Die Sitzungen seien sehr schmerzhaft, so der Angeklagte. Und teuer. Am Ende wird ihn die Jugendsünde etwa 3000 Euro kosten.

Für das Urteil spielte das alles allerdings kaum eine Rolle. Eher schon der lange zeitliche Abstand, der den neuen Richterspruch von der Tat trennte. Die Geldstrafen für die Beleidigungen bei der Polizeikontrolle und jene für die Drohungen gegen die städtischen Ordnungshüter wurden auf 1500 Euro (100 Tagessätze zu je 15 Euro) zusammen gezogen. „Man muss schon Jurist sein, um das alles verstehen zu können“, so der Vorsitzende der Berufungskammer.