Duisburg. Als ein Duisburger (31) im ungenutzten Barbara-Krankenhaus stehlen wollte, versuchte ein Wachmann den Kupferdieb aufzuhalten. Der gab Gas.
Zwei Männer suchten am 22. August 2021 im alten St.-Barbara-Hospital in Duisburg-Neumühl nach Kupferrohren, um sie zu stehlen. Was sie nicht wussten: Das Gebäude stand zwar leer, wurde aber bewacht. Was folgte, brachte einem 31 Jahre alten Duisburger eine Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, versuchten bewaffneten Diebstahls und versuchter Nötigung ein.
Ein Wachmann hatte die Männer beobachtet und rief einen Kollegen herbei. Die beiden Diebe ergriffen die Flucht. Der Wachmann verfolgte sie. Und er ließ sich auch nicht davon abschrecken, dass die Täter mit einem Messer und einem Brecheisen drohten und ihm mit rüden Worten erklärten, dass er sie in Ruhe lassen sollte.
Wachmann wollte am St.-Barbara-Hospital Kupferdiebe stoppen
Als die Diebe in ein Auto stiegen, versuchte der Wachmann sie an der Flucht zu hindern. Er stellte sich vor das Fahrzeug, stütze die Hände auf die Motorhaube. Der 31-Jährige gab trotzdem Gas. Der Wachmann konnte gerade noch so auf die Seite springen, ohne verletzt zu werden. Die Polizei stellte das Auto und die beiden Diebe unmittelbar danach ganz in der Nähe des ehemaligen Krankenhauses.
In erster Instanz kam der Familienvater, der schon eine einschlägige Strafe hatte, mit 18 Monaten auf Bewährung und einem dreimonatigen Fahrverbot davon. Ein vergleichsweise mildes Urteil, das vor allem darauf zurückzuführen war, dass erst anderthalb Jahre nach der Tat beim Amtsgericht verhandelt wurde.
Berufungskammer teilte Bedenken des Verteidigers nicht
Dennoch legte der Angeklagte Berufung ein. Seinen Verteidiger störte an dem Urteil vor allem ein Punkt: Das Amtsgericht sei im Urteil davon ausgegangen, dass der 31-Jährige Gas gab, um seine Beteiligung an einer Straftat zu verdecken. Doch so tiefgründige Gedanken hätten seinen Mandanten gar nicht bewegt. „Er befand sich durch die Entdeckung in einem psychischen Ausnahmezustand und wollte einfach nur weg.“
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Die Berufungskammer teilte derartige Bedenken nicht. Sie wies das Rechtsmittel als unbegründet zurück. Lediglich das dreimonatige Fahrverbot entfiel. Verkehrserzieherische Maßnahmen seien zwei Jahre nach der Tat nicht mehr zu begründen, so die Vorsitzende.