Duisburg. Wegen Vergewaltigung und Körperverletzung stand ein Duisburger vor Gericht. Er bestritt die Vorwürfe und legte seltsame Tonaufnahmen vor.

Eine 38-jährige Frau wurde am 19. Februar 2022 in ein Oberhausener Krankenhaus eingeliefert. Sie berichtete, von einem 50-jährigen Duisburger in dessen Wohnung in Beeckerwerth über zwei Tage festgehalten, misshandelt und zum Sex gezwungen worden zu sein. Nun stand der angebliche Täter wegen gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung vor dem Amtsgericht.

Der Angeklagte bestritt den Vorwurf energisch. Gleich zu Beginn der Verhandlung legte er dem Schöffengericht Sprachnachrichten vor, in denen die Hauptbelastungszeugin fröhlich von Möglichkeiten zwitscherte, sich selbst Verletzungen beizubringen. „Sie wollte eigentlich ihrem Ehemann eine solche Tat anhängen“, so der 50-Jährige.

Sprachnachrichten zeichneten ein verwirrendes Bild

In diesem Zusammenhang habe ihn die Frau sogar gebeten, er solle sie schlagen, berichtete der Angeklagte. „Habe ich aber nicht gemacht.“ Die Rachegefühle der 38-Jährigen hätten sich dann wohl auf ihn konzentriert, nachdem er sich dazu entschloss, seine kurzzeitig getrennt lebende Ehefrau zurück zu gewinnen. „Ich wollte nämlich keine Beziehung mit ihr. Ich wollte zu meiner Frau zurück.“

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Krankenhausmitarbeiter und Ermittler der Polizei hatten mit den wirren und teils widersprüchlichen Angaben der 38-Jährigen schon bei deren ersten Vernehmungen nicht viel anfangen können. Vor Gericht setzte sich das fort: Die Hauptbelastungszeugin berichtete von Fesselung mit Handschellen, Drohungen und Schlägen, davon, dass der Angeklagte ihr eine Zigarette auf dem Oberschenkel ausgedrückt und sie mit einem Knüppel bewusstlos geschlagen habe.

Gutachterin konnte Aussage kaum bewerten

Doch viele dieser Angaben waren zeitlich nicht recht einzuordnen. Eine Chronologie des Geschehens ließ sich nicht erkennen. Dafür aber eine ganze Reihe seltsamer Widersprüche. Eine psychologische Sachverständige, die ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit der Zeugin erstellte, sah mehr Autosuggestion als erlebtes Geschehen in den Worten der 38-Jährigen.

Die Gutachterin kam zu dem Schluss, es gebe „keine ausreichende Aussagequalität, um einen belastbaren Sachverhalt erkennen zu können“. Das Urteil war daraufhin schnell gefunden: Der Angeklagte wurde auf Kosten der Landeskasse freigesprochen.