Duisburg. Wegen gewerbsmäßigen Betruges stand ein Duisburger (26) erneut vor Gericht. Dort kämpfte er gegen eine Haftstrafe und sprach über sein Leben.

Mit Betrügereien ruinierte sich ein angehender Finanzbeamter seine berufliche Zukunft. Grund war seine Spielsucht, die ihn in immer neue Schulden stürzte. Noch einmal musste der 26 Jahre alte Rheinhauser nun vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz um eine Bewährungschance kämpfen.

2019 und 2020 hatte der angehende Beamte auf einer Verkaufsplattform im Internet, Konzertkarten verkauft. Doch die Käufer bekamen nur wertlose Gutscheine. Als er wegen seiner Betrügereien vom Dienst suspendiert wurde, hatte er seinen Dienst-Laptop nicht nur nicht abgegeben, er bot es auch noch im Internet zum Kauf an.

Bis zu 20.000 Euro Schulden drückten Duisburger (26)

Im Juli 2021 hatte ihn das Amtsgericht dafür zu insgesamt zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. In der Berufung wurde daraus eine Bewährungsstrafe, was allerdings nur ging, weil das erstinstanzliche Urteil nicht aus einer Gesamtstrafe, sondern aus zwei Gesamtstrafen von 12 und 16 Monaten bestand.

Dummerweise hatte der 26-Jährige aber noch ein paar Betrügereien mehr begangen. Zwar spielte er nicht mehr, doch zeitweise drückten ihn bis zu 20.000 Euro Schulden. Die Strafe wurde im Wege einer recht komplizierten neuen Gesamtstrafenbildung unter dem Strich zwar nicht erhöht, doch das Amtsgericht Hamborn setzte sie nicht mehr zu Bewährung aus. „Keine positive Sozialprognose“, hieß es im Urteil.

Juristische Achterbahnfahrt

Was der Angeklagte, der erneut Rechtsmittel einlegte, in der Berufungsverhandlung ganz anders sah: Er fand inzwischen eine Festanstellung, zahlte einen großen Teil seiner Schulden ab. „Ich habe mich für das Glücksspiel im Internet sperren lassen. Auf 99 Jahre.“ Gegen die Sucht kämpft er seit geraumer Zeit recht erfolgreich in einer wöchentlich tagenden Therapiegruppe. Um eine noch intensivere Einzeltherapie hat er sich beworben, wartet aber noch auf die Kostenzusage des Versicherungsträgers.

Ein psychiatrischer Gutachter fand bei dem Angeklagten zwar keine Faktoren, die für eine Einschränkung der Schuldfähigkeit gesprochen hätten. Aber er bewertete die Bemühungen des 26-Jährigen als vielversprechend und war zuversichtlich, dass der Angeklagte seine Sucht endgültig besiegen könne.

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Der Berufungskammer reichten diese positiven Ansätze aus. Die beiden Strafen von zusammen 26 Monaten wurden noch einmal auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.