Duisburg. Weil sie einen 23-Jährigen für einen Polizeispitzel hielten, sollen zwei Duisburger ihn geschlagen und beraubt haben. So endete der Prozess.
Deutlich schneller als erwartet endete vor dem Landgericht Duisburg der Prozess gegen zwei 29 und 26 Jahre alte Männer. Ihnen war gemeinschaftliche räuberische Erpressung und Körperverletzung vorgeworfen worden. Doch die Aussagen des Hauptbelastungszeugen schienen nicht geeignet, darauf eine Verurteilung zu stützen.
Laut Anklage hatte der 29-Jährige in seiner Homberger Wohnung den 23-Jährigen mit einem Messer bedroht und ihn dazu gezwungen, sich nackt auszuziehen, um Mikrofone zu finden. Der Geschädigte hatte der Polizei berichtet, er sei für einen Polizeispitzel gehalten worden, nachdem er es abgelehnt habe, über Auftragsmorde zu sprechen.
Landgericht Duisburg: Angeklagte bestritten Taten
Der 29-Jährige soll den Lebensgefährten seiner Schwester zur Hilfe gerufen haben. Wie sein angehender Schwager soll der 26-Jährige auf das Opfer eingeschlagen haben. Dann sollen ihm die beiden Männer etwas Bargeld, die Geldbörse, eine EC-Karte und ein Mobiltelefon abgenommen haben.
[Duisburg-Newsletter gratis abonnieren + Seiten für Duisburg: Stadtseite + Blaulicht-Artikel + MSV + Stadtteile: Nord I Süd I West + Themenseiten: Wohnen & Immobilien I Gastronomie I Zoo I Hbf]
Ein Vorwurf, den der 29-Jährige energisch bestritt. Nicht er, sondern der Zeuge habe dummes Zeug gefaselt. Was zur Folge hatte, dass er den Mann bald loswerden wollte. Doch der ging nicht. Zuletzt habe er ihm eine Ohrfeige verpasst und ihn rausgeworfen, so der Angeklagte. Der 26-Jährige, der am frühen Morgen im Rahmen eines Umzugs Küchenutensilien abgab, hatte sich nur über die angespannte Stimmung zwischen den beiden stark alkoholisierten Männern gewundert. Aber er habe sich schnell wieder davon gemacht. Ein Messer habe er nicht gesehen.
Juristen hatten erhebliche Zweifel
Da der Geschädigte sich in Widersprüche zu früheren Angaben bei der Polizei verwickelte, konnte und wollte die Strafkammer auf seine Angaben keine Verurteilung stützen. Es wurde nicht einmal deutlich, ob der Geschädigte seine Wertsachen nicht einfach nur verloren hatte. Zudem ist der Mann in psychologischer Behandlung. Ob das mit der Tat zusammenhängt oder andere Ursachen hat, blieb ebenfalls unklar.
In allseitigem Einverständnis aller Prozessbeteiligten wurde das Verfahren gegen den 29-Jährigen gegen Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro an den Geschädigten eingestellt. Die Vorwürfe gegen den 26-Jährigen wurden ohne Auflagen fallengelassen.