Duisburg. In einer Ruhrorter Wohnung bot ein 30-Jähriger eine 17-Jährige zur Prostitution an. Der Mann durfte eigentlich gar nicht in Deutschland sein.

Wegen Zuhälterei, Förderung der Prostitution einer Minderjährigen und Verstoßes gegen das Ausländergesetz verurteilte das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz einen 30 Jahre alten Albaner zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis.

Nach zweitägiger Verhandlung war das Schöffengericht sicher, dass der Angeklagte eine 17-Jährige bei ihrer Tätigkeit überwacht hatte.

Der 30-Jährige, der gemeinsam mit der jungen Frau – obwohl ihm die Einreise bereits verboten worden war – im Herbst 2022 nach Deutschland kam, hatte die Vorwürfe zunächst heftig bestritten: Er habe die Landsmännin aus Mitleid mitgenommen. Auch die Wohnung in Ruhrort, in der angeblich beide gemeinsam lebten, habe er angemietet und bei dem Inserat für sexuelle Dienstleistungen nur seine Sprachkenntnisse zur Verfügung gestellt. Das Alter der 17-Jährigen habe er nicht gekannt.

Mann kontrollierte Freier einer 17-Jährigen in Duisburg

Eine Darstellung, die die 17-Jährige eifrig bestätigte. „Ich habe das freiwillig gemacht. Er hatte damit nichts zu tun.“ Ob sie den Mann aus Angst oder aufgrund romantischer Gefühle schützte, blieb bis zum Ende unklar.

Im Laufe der Verhandlung verdichteten sich jedenfalls die Indizien, die gegen den Angeklagten sprachen. Wenn die Minderjährige kein Deutsch konnte, wer hatte dann wohl die Kunden per Textnachricht zu der Wohnung gelotst? Es schien auch festzustehen, dass der 30-Jährige sich in der Nähe der Wohnung aufhielt, wenn die 17-Jährige Freier empfing.

Und vermutlich nahm er sie auch kurz in Augenschein. Ein Scheinkunde des Ordnungsamtes war dem Angeklagten jedenfalls begegnet, bevor er in die Wohnung gelassen wurde.

Gericht hatte nicht den geringsten Zweifel

Seltsam auch: Als das Ordnungsamt im Januar zugriff, war der Angeklagte, den die 17-Jährige als ihren Bruder vorstellte, sofort zur Stelle gewesen. Gegenüber den Beamten hatte der 30-Jährige beteuert, die Frau habe keinen Ausweis. Hatte sie aber doch. Und darin stand, dass sie 17 war und somit zwei Jahre jünger, als der Albaner behauptet hatte.

„Die Sache ist eindeutig: Der Angeklagte war ihr Zuhälter“, stellte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung fest.

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Man dürfe sich schon fragen, warum der 30-Jährige trotz Verbots wieder eingereist sei, wenn er nicht von vorne herein mit der 17-Jährigen Geld verdienen wollte. „In der Wohnung hat überhaupt niemand gewohnt. Die war ausschließlich als Ort für Prostitution gedacht“, so der Richter. Anderenfalls sei nicht erklärlich, wieso sich nicht einmal eine Decke für das Bett fand. „Und das im Januar.“