Duisburg. In einem Duisburger Pflegeheim vergewaltigte ein Auszubildender (22) eine demenzkranke Bewohnerin (67). Vor Gericht spricht er über die Tat.

Es ist eine Tat, die nicht nur im Umfeld eines Seniorenheims für Entsetzen sorgte: Ein 22 Jahre alter Auszubildender stand am Montag in Duisburg vor dem Landgericht. Der schwere Vorwurf: Der junge Mann soll am 13. Februar eine demenzkranke Bewohnerin vergewaltigt haben. Das Urteil fiel bereits am ersten Prozesstag.

Als eine Altenpflegerin am helllichten Tag das Zimmer der 67-Jährigen in dem Seniorendomizil betrat, traute sie ihren Augen kaum: Praktisch nackt saß der 22-Jährige auf dem Bett der schwer an Demenz erkrankten Bewohnerin. Die Frau, die schon länger in dem Heim lebte, lag neben ihm. Die Situation war eindeutig. Die Pflegerin verständigte umgehend die Heimleitung, die die Polizei alarmierte. Rund fünf Monate später verhandelte das Gericht den Fall des jungen Mannes.

Die Anklage warf ihm Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses vor. Seit einem guten halben Jahr befand sich der junge Mann zur Tatzeit in der Ausbildung zur Pflegefachkraft. Die 67-Jährige gehörte zu den etwa zwölf Schützlingen, um die sich der 22-Jährige regelmäßig kümmerte. Ihm war bewusst, dass die Geschädigte gar nicht mehr in der Lage war, einen entgegenstehenden Willen zu äußern oder sich zur Wehr zu setzen.

Angeklagter legt in Duisburg ein Geständnis ab

„Upps“ war zunächst alles, was der 22-Jährige herausbrachte, als seine Kollegin ihn bei der entsetzlichen Tat überraschte. Es sei der erste Übergriff gewesen, beteuerte er gegenüber der Pflegerin. In der Verhandlung legte der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte ein rückhaltloses Geständnis ab. Es sei ihm bis heute unbegreiflich, was er an diesem Tag getan habe, erklärte der 22-Jährige.

„Ich hatte vorher nie solche Gedanken“, so der Angeklagte, der seit 2021 in einer Beziehung mit einer jungen Frau lebte. „Ich kann mir nicht erklären, wie ich so etwas tun konnte.“

Zumal die schwerkranke Frau doch so etwas wie eine Reaktion zeigte: „Sie hat das Gesicht verzogen“, erinnerte sich der 22-Jährige. Er könne nicht ausschließen, dass sein Opfer Schmerzen hatte.

Urteil: Dreieinhalb Jahre Gefängnis

Mittlerweile lebt die 67-Jährige nicht mehr, sie starb im Juni. Ihre Betreuerin und Freundin beschrieb, dass die Frau Angst als Folge der Tat gezeigt habe. „Sie wurde ins Krankenhaus gebracht, untersucht und war dabei von vielen Fremden umgeben. Das konnte sie gar nicht mehr verarbeiten.“

Nach dem Vorfall sei die Frau noch stiller als vorher geworden, habe Angst vor männlichem Pflegepersonal gezeigt. Zuletzt verlor sie schnell an Gewicht und starb schließlich.

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Die Kammer verurteilte den 22-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis. „Es ist eine Tat, die wir in der Form auch noch nicht hatten“, gab der Vorsitzende der recht oft mit Sexualtaten konfrontierten Kammer zu. „Es ist eine verstörende Tat.“ Zugunsten des Angeklagten sprach am Ende der vergleichsweise kurzen Beweisaufnahme abgesehen vom Geständnis und des bislang leeren Vorstrafenregisters recht wenig.