Duisburg. Der vermeintliche Zuhälter (30) einer 17-Jährigen steht in Duisburg vor Gericht. Was das Mädchen über die Vorgänge in Ruhrorter Wohnung sagt.

In einer Hinsicht ist der Fall eines 30-jährigen Mannes ohne festen Wohnsitz in Deutschland absolut gewöhnlich: Der Angeklagte, dem vorgeworfen wird, er habe Ende 2022 ein 17 Jahre altes Mädchen in einer Wohnung in Ruhrort zur Prostitution gezwungen, bestreitet das vor dem Duisburger Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Ungewöhnlich ist: Die 17-Jährige, eine recht selbstbewusste junge Frau, behauptet vehement, der Angeklagte habe damit nichts zu tun gehabt.

Im November 2022 soll der aus Albanien illegal eingereiste Angeklagte die Wohnung angemietet haben. Auf einer einschlägigen Internet-Seite soll er die Minderjährige für sexuelle Dienstleistungen angeboten, Kunden akquiriert und schließlich einen großen Teil der Einkünfte seines Schützlings eingestrichen haben.

Duisburger Ordnungsamt setzte Scheinkunden auf die Wohnung an

Das Ordnungsamt war auf das Treiben aufmerksam geworden. Ein Mitarbeiter war als sogenannter Scheinkunde auf das Angebot eingegangen und war dann per Telefon zu der Adresse gelotst worden. Den 30-Jährigen hatte er nur gesehen, als dieser die Wohnung verließ.

Natürlich sei er gegangen, wenn seine Mitbewohnerin Kundschaft hatte, bestätigt der 30-Jährige. „Aber sie hat sich freiwillig zu dieser Tätigkeit entschlossen.“ Kurz zuvor habe er das Mädchen auf deren Wunsch hin mit nach Deutschland genommen. Auf unterschiedlichen Wegen kamen die zwei nach Deutschland, nachdem der Angeklagte zunächst an der Grenze abgewiesen worden war: Er war bereits einmal in seine Heimat Albanien abgeschoben worden. Die Wiedereinreise war ihm untersagt worden.

17-Jährige: „Das war ganz allein meine Sache.“

Aus finanziellen Gründen – er habe von Erspartem gelebt – hätte er sich mit der jungen Landsmännin zunächst eine gemeinsame Wohnung genommen, erklärt der 30-Jährige. „Natürlich ist von ihren Einnahmen etwas in den gemeinsamen Lebensunterhalt geflossen. Aber es war ihr Geld und ich habe ihr auch nicht in die Sache hineingeredet oder sie zu irgendwas gezwungen.“

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Die Zeugin, die mit einigen Stunden Verspätung ausfindig gemacht und vor Gericht zitiert werden konnte, behauptet genau dasselbe. „Ich weiß gar nicht, warum ich hier aussagen muss“, beschwerte sie sich. Der Angeklagte sei völlig unschuldig. „Das war allein meine Idee und er war nicht mein Zuhälter.“ Nur bei den Texten und der Kommunikation habe der Angeklagte ihr geholfen, weil ihre Deutschkenntnisse dazu nicht ausreichten. Der Prozess soll nun Mitte Juli mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt werden.