Duisburg. Von Duisburg aus soll ein Mann eine Internetbekanntschaft in der Schweiz betrogen, erpresst und bedroht und Zehntausende Euro erbeutet haben.

Die Anklage liest sich wie ziemlich weit hergeholt: 2018 soll ein 26-jähriger Mann von Duisburg aus eine junge Frau in der Schweiz erpresst haben. Zuerst soll er sie betrogen, später sie und andere Familienangehörige unverblümt bedroht haben. Doch die Einlassung des Angeklagten erwies sich vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz als noch verblüffender.

Über Facebook soll der damals gerade 21 Jahre alte Angeklagte die Frau kennengelernt haben. Er erfuhr, dass sie nicht damit einverstanden war, dass ihre Familie sie verheiraten wollte. Er soll sie gedrängt haben, in Deutschland ein neues Leben anzufangen. Doch das kostete Geld für Papiere und Wohnung. Sogar die Anmietung eines Imbisses zum Zwecke einer gemeinsamen Einnahmemöglichkeit soll der Angeklagte vorgetäuscht haben.

Angeklagter soll auch den Onkel der Geschädigten erpresst haben

Zudem soll er damit gedroht haben, dass er im Falle der Nichtzahlung der Familie der Geschädigten von den Fluchtplänen erzählen würde. Nachdem mehrere Zehntausend Euro geflossen waren, soll der junge Mann zu deutlich rüderen Methoden gegriffen haben. Er soll dem Onkel der jungen Frau vorgemacht haben, diese habe Schulden bei ihm. Mit der Behauptung, er könne anderenfalls nicht für das Leben und die Gesundheit der Nichte garantieren, soll er ihn zur Zahlung von 16.000 Euro gebracht haben.

Zuletzt soll der 26-Jährige der Geschädigten gedroht haben, wenn kein Geld mehr käme, würde er ihren Verlobten töten. Weil sie angab, kein Geld mehr zu haben, soll der Angeklagte sie schließlich dazu genötigt haben, im Internet sexuelle Dienstleistungen zu inserieren.

Der 26-Jährige behauptet, er habe der Zeugin nur zu ihrem Erbe verhelfen wollen

„Die Anklage ist insgesamt falsch“, behauptet der Angeklagte. Einiges sei zwar tatsächlich so geschehen und es sei auch Geld geflossen, doch die ganze vermeintliche Erpressung sei mit der angeblichen Geschädigten abgesprochen gewesen. Deren Mutter habe nämlich geerbt. „Ein Teil davon stand eigentlich der Zeugin zu. Doch der Onkel hat sich das Geld unter den Nagel gerissen.“ Um wenigstens an einen Teil des Vermögens zu kommen, habe man sich die ganze Geschichte ausgedacht.

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Die in der Schweiz lebenden Zeugen waren nicht bereit gewesen, zu einer Aussage nach Deutschland zu kommen. Sie sollten per Videokonferenz vernommen werden. Doch die junge Hauptzeugin meldete sich eine halbe Stunde zuvor bei der Schweizer Justiz krank. Ob und wie das Verfahren zu einem Ende geführt werden kann, ist derzeit völlig unklar. Das deutsche Gericht hat in diesem Fall keinerlei Zwangsmittel.