Duisburg. Wegen Bedrohung steht ein 45-jähriger Duisburger vor Gericht. Vor dem Ausländeramt Süd soll er gedroht haben, mit einer Bombe zurück zu kommen.

Ein 45 Jahre alter aus dem Kosovo stammender Duisburger versuchte am 27. Juni 2022 in die Ausländerbehörde Süd an der Sittardsberger Allee zu kommen. Allerdings hatte keinen Termin vereinbart. Der Sicherheitsposten an der Tür wies ihn ab. Da soll der Mann gedroht haben: „Beim nächsten Mal komme ich mit einer Bombe.“ Vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz wehrt sich der Familienvater nun gegen einen Strafbefehl.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft stellte ihm das Gericht das Schriftstück zu, das ihn wegen Bedrohung zu 600 Euro (40 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilte. Dagegen legte der Mann Einspruch ein. Vor der Strafrichterin merkte man ihm die Verbitterung über seine Situation deutlich an. „Ich lebe seit 25 Jahren in Deutschland“, berichtete der Angeklagte, der trotz dieser langen Zeitspanne nicht besonders gut Deutsch spricht.

Er sei vom Amt schlecht behandelt worden, so der Duisburger

Er habe immer gearbeitet, sich nie etwas zu Schulden kommen lassen, so der 45-Jährige. „Meine Kinder sind Deutsche, meine Frau ist Deutsche geworden.“ Und dennoch müsse er immer noch regelmäßig um seine Aufenthaltserlaubnis kämpfen. „Die behandeln mich wie einen Hund.“ Doch trotz seiner Verbitterung will er keine Drohung von sich gegeben haben. „Ich habe so etwas nicht gesagt.“

Der damals als Security eingesetzte 30-Jährige, der inzwischen als Bäckereigehilfe arbeitet, war sich allerdings sicher, dass er diese Worte deutlich gehört habe. Auch er verstand mehrfach die Fragen der Richterin nicht. Um so erstaunlicher ist es wohl, dass es seine Aufgabe war, die Menschen, die einen Termin hatten, in das Gebäude zu lassen. Die Fragen anderer gab er an Mitarbeiter der Ausländerbehörde weiter und übermittelte die Antworten an die draußen Wartenden.

Mit einer Bombe will der Familienvater nicht gedroht haben

Pflichtgemäß habe er auch die Bombendrohung des Angeklagten weiter gegeben. „Ernst genommen habe ich das nicht. Viele Leute, die da hin kommen, sind wütend.“ Laut Darstellung der Ausländerbehörde soll auch der 45-Jährige zu dieser Gruppe gehört haben. Im Zusammenhang mit der Strafanzeige teilte das Amt mit, dass er bereits zuvor aggressiv gegenüber Mitarbeitern aufgetreten sei.

Doch trotz der Zeugenaussage und der wenig günstigen Schilderung der Behörde blieb der Angeklagte bei seiner Beteuerung, nie mit einer Bombe gedroht zu haben. Seine Frau könne das bestätigen. Die Richterin warnte ihn, dass er die Lebensgefährtin nicht leichtfertig der Gefahr aussetzen solle, eventuell eine Falschaussage zu machen. Doch der 48-Jährige bestand darauf, dass sie vernommen wird.

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Und so wird es im November eine Neuauflage des Prozesses geben: mit der Ehefrau des Angeklagten, mit mehreren Mitarbeitern der Ausländerbehörde und vor allem mit Dolmetschern.