Duisburg. Eine Ex-Größe im Duisburger Rotlichtmilieu steckt im Schuldensumpf. Weil er Gerichtsvollzieherin und Notar belog, stand er wieder vor Gericht.

Früher war der 65-jährige Duisburger eine Größe im Rotlichtmilieu. Er wollte noch größer werden und verspekulierte sich mit dem Kauf mehrerer Häuser, aus denen er ein großes Bordell machen wollte. Inzwischen lebt der Mann vom Jobcenter. Nun stand er mal wieder vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Wegen eines Vorwurfs, der auf fast schon tragische Art bezeichnend für die kaufmännische Nachlässigkeit des Angeklagten ist.

Es ging um eine falsche eidesstattliche Versicherung und einen Verstoß gegen das GmbH-Gesetz. Durch legale Zwangsmittel hatte jemand versucht, bei dem Angeklagten Geld einzutreiben. Der gab am 16. März 2021 gegenüber einer Obergerichtsvollzieherin an, er habe keinerlei Gesellschaftsanteile an irgendwelchen Firmen. Tatsächlich war der Duisburger Gesellschafter und Geschäftsführer einer Immobilienfirma und einer Holding.

Duisburger: „Ich wollte kein Geld erschwindeln“

„Ich habe das nicht bösartig gemacht, oder um irgendwelche finanziellen Vorteile davon zu haben“, beteuerte der Angeklagte. Auf Anraten seines Steuerberaters habe er über Jahre einige Firmen gegründet. „Die haben aber nie irgendwelche Geschäftstätigkeiten entfaltet“, so der 65-Jährige. Deshalb habe er sie in diesem Zusammenhang auch nicht angegeben. „Die stellten keinen Wert dar.“

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Immerhin war der Angeklagte auf die Idee gekommen, die Firmen aufzulösen. Im Juli 2021 beantragte er die Auflösung und seine Einsetzung als Liquidator. In diesem Zusammenhang beging er die nächste Straftat. Gegenüber einem Notar erklärte er, es sei ihm nie die Ausübung eines Gewerbes untersagt worden. Dabei vergaß er offenbar eine entgegenlautende Ordnungsverfügung, die rund anderthalb Jahre zuvor von der Stadt Duisburg erlassen worden war.

65-Jähriger hadert mit seinem Schicksal

„Das war sehr nachlässig von mir“, bedauerte der Angeklagte. Er habe wohl den Überblick verloren. „Dabei wollte ich eigentlich immer nur eine Firma mit dem Geschäftszweck der Vermietung und Verpachtung von Immobilien haben.“ Damit hätte er ein wenig verschleiern wollen, dass er sein Geld im Rotlichtviertel verdiente. „Ich wollte meine Kinder, die ich finanziell unterstützte, nicht bloßstellen.“ Fünf Kinder hat er, mit drei Frauen. Um alle habe er sich immer gekümmert. Jetzt hat er kein Geld mehr für den Unterhalt, was ihn sichtlich schmerzt.

Auch seine Schulden kennt er nicht genau. „60.000 Euro beim Finanzamt und ein bisschen was aus früheren Geschäften“, so der gelernte Elektriker. „Ich kann ja eh nicht zahlen.“ Die Strafrichterin hielt dem Angeklagten dessen Geständnis zu Gute. Und sie ging auch nicht davon aus, dass er mit seinem Handeln finanzielle Vorteile verfolgte. Aber es sei nun einmal strafbar, gegenüber Gerichtsvollzieher und Notar falsche Angaben zu machen. Sie verurteilte den 65-Jährigen zu einer Geldstrafe von 1350 Euro (90 Tagessätze zu je 15 Euro).