Duisburg. Zwei Männer haben einen Duisburger in dessen Wohnung misshandelt und ausgeraubt. Das Gericht verhängte gegen sie sehr unterschiedliche Strafen.

Vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz ging es um einen Raub, den ein 27-jähriger Duisburger und ein 30-jähriger Engländer am 7. Oktober 2022 begingen. Kurioserweise beschäftigten sich zwei Strafkammern in zwei Verfahren mit der Tat. Und – das war nicht so geplant, sondern ergab sich zufällig – sprachen auch noch am gleichen Tag ein Urteil.

Die beiden Angeklagten waren vor der Wohnung des Geschädigten aufgetaucht. Der 27-Jährige konfrontierte den Bekannten damit, er habe unter seinem Namen Waren bestellt. Dann schob man ihn in die Wohnung zurück, der 30-Jährige zog ein Messer. Die Eindringlinge forderten den Mann auf, sich aus allen technischen Geräten, die in der Wohnung lagen, auszuloggen.

Duisburger wurde misshandelt und verlor sein technisches Equipment

Um die Forderung zu unterstützen, schlug der 27-Jährige mit der Faust zu. Der 30-Jährige versetzte dem Geschädigten eine Schnittwunde am Unterarm. Dann schlug er ihm auch noch mit einem Teleskopschlagstock auf den Rücken. So in Angst versetzt, tat der Zeuge, was ihm befohlen worden war. Die Täter sackten diverse Smartphones, Tablets und Laptops ein und verschwanden.

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Vor der jeweiligen Kammer legten die Angeklagten weitgehende Geständnisse ab. Der 27-Jährige wurde wegen besonders schweren Raubes und Körperverletzung unter Einbeziehung einer bereits bestehenden Strafe zu einem Jahr, zehn Monaten und zwei Wochen Gefängnis verurteilt. Neben dem Geständnis sorgte eine eingeschränkte Schuldfähigkeit für das vergleichsweise milde Urteil. Der 30-Jährige wurde beinahe zeitgleich im Saal gegenüber wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren verurteilt.

Zeuge musste zur zweiten Aussage nur einmal über den Flur

Zu den zwei Verfahren war es gekommen, weil der 30-Jährige zunächst flüchtig war und die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsverfahren getrennt führte. Die Frage, ob die Anklagebehörde die Verfahren hätte zusammenführen müssen, oder die Kammern dafür hätten sorgen müssen, dass beide Prozesse vor einem Gericht vereinigt werden, soll den juristischen Fachdiskussionen vorbehalten bleiben.

Der Zeuge jedenfalls blieb zunächst unentschuldigt fern. Möglicherweise war er durcheinander gekommen, weil er in schneller Folge mehrere Vorladungen für unterschiedliche Tage erhielt. Als er schließlich doch seine Aussagen machte, konnte er dafür von einer Kammer zur nächsten über den Gerichtsflur hinweg weiter gereicht werden. Irritierte Frage des Mannes zu Beginn seiner zweiten Aussage: „Muss ich das alles jetzt noch mal von vorne erzählen?“