Duisburg. Hassmails mit Morddrohungen schrieb ein Duisburger (38) an Juristen, Beamte und seinen eigenen Anwalt. Vor Gericht wird das Ausmaß deutlicht.

Für die meisten Menschen, die zwischen 2017 und 2019 digitale Post von einem 38-jährigen Duisburger erhielten, war das kein Vergnügen. Denn fast zwei Jahre lang schickte der Mann Mails mit wüsten Bedrohungen und Beleidigungen an alle, von denen er sich ungerecht behandelt fühlte. Deshalb drohte ihm vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie.

Richtern, einer Staatsanwältin und Polizisten drohte er an, sie zu töten. Und sparte nicht mit wüsten Beschimpfungen und Beleidigungen, bei denen „Nazi“ und „Hure“ noch zu den harmlosesten gehörten.

Jenen, die ihn seiner Ansicht nach zu Unrecht mit Verwaltungsvorgängen und Ermittlungen „quälten“, riet er das Land, mindestens aber den Beruf zu wechseln. Sonst sei ihr Leben keinen Pfifferling mehr wert.

Auch die Bundeswehr wollte den Duisburger nicht wieder haben

Auch mit den Leistungen seines – damaligen – Rechtsanwalts schien der 38-Jährige nicht zufrieden zu sein. Er nannte ihn einen „fetten Bastard“ und riet ihm und seiner Familie, mit dem Leben abzuschließen. Gerne wäre der ehemalige Bundeswehrsoldat wieder in die Truppe aufgenommen worden. Eine Regierungsbeamtin, die dieses Ansinnen dankend ablehnte, wurde daraufhin mit verbalem Schmutz überschüttet. Der Beschuldigte drohte sogar an, den Hund der Familie zu vergewaltigen.

Unter seinem echten Namen hatte der 38-Jährige versucht, Waffen bei einem bekannten Versandhandel zu bestellen. Zu seinem Missvergnügen wollten die Verkäufer jedoch seine Waffenbesitzerlaubniskarte sehen.

Schuldunfähig, aber nicht gemeingefährlich

Ein Gutachter kam nach mehrtägiger Verhandlung zu dem eindeutigen Schluss, dass der Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sei. Eine psychische Erkrankung habe dazu geführt, dass der Mann die Welt um sich herum völlig verzerrt wahrnahm und dementsprechend unangemessen reagierte.

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Für eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, die die Staatsanwaltschaft in ihrem das Sicherungsverfahren auslösenden Antrag gefordert hatte, sah der Sachverständige aber keinen Anlass. Da der 38-Jährige inzwischen bereits erfolgreich therapiert wurde, gehe von ihm keine Gefahr aus. Dafür sprach auch, dass der Beschuldigte bereits einige Zeit vor dem Prozess auf freien Fuß gesetzt worden war. Die Kammer wies den Antrag der Staatsanwaltschaft daraufhin zurück.