Duisburg. Wegen Körperverletzung stand ein Trainer der Duisburger Hundestaffel vor Gericht. Im Prozess ging es um die Verletzungen einer Polizistin (34).

War es nur übertriebene Härte, oder hatte ein 54 Jahre alter Trainer der Duisburger Polizei Probleme mit Frauen in der Diensthundestaffel? Fest steht nun, dass der Mann am 22. Juni 2021 in der Polizeikaserne an der Fraunhoferstraße in Neudorf eine Körperverletzung im Amt beging. Eine in jeder Hinsicht ungewöhnliche Tat: Sein Diensthund war die Tatwaffe, eine 34 Jahre alte Polizistin war das Opfer.

Der Mann, der schon einige Zeit Hundeführer, aber noch nicht so lange einer der Trainer der Duisburger Hundestaffel war, befahl einer Polizeioberkommissarin, die eine Tätigkeit in der Hundestaffel anstrebte, für eine Übung nur leichte Schutzkleidung anzulegen. Kleidung, die sonst mit zusätzlichen Leder-Manschetten meist nur dann angezogen wird, wenn jene, die im Training kurzzeitig die Bösewichte spielen, darüber noch zivile Kleidung tragen.

Rottweiler verletzte Beamtin in Duisburg an ungeschützter Hand

Die Polizistin, die bereits zuvor von dem 54-Jährigen ins Gesicht gekniffen und auf das Gesäß geschlagen worden sein soll, musste sich dazu noch einen dummen Spruch anhören: „Frauen müssen es spüren.“ Die Oberkommissarin verstand kurz darauf nur zu gut, was der Ausbilder gemeint hatte. Als dessen Rottweiler sie stellte, verletzte er sie an der rechten Hand. Die Hände waren durch die leichte Schutzkleidung nämlich nicht geschützt.

Per Strafbefehl war der 54-Jährige wegen Körperverletzung im Amt zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte legte dagegen Einspruch ein. Den Druck eines Hundebisses zu ertragen, gehöre zum Handwerk, so der Angeklagte. Deshalb habe er darauf bestanden, dass die Hospitantin nur den leichten Anzug trug. Frauenfeindlich sei er aber nicht.

Sachverständige Zeugen waren sich einig: „Wir hätten das so nie gemacht.“

Angeblich hatte er nicht mitbekommen, dass ein Kollege ihn noch gewarnt hatte. Das Risiko sei mit der dünnen Schutzkleidung und noch dazu bei dem 50 Kilo schweren Diensthund des Trainers viel zu groß.

„Das hat ihn nicht interessiert“, so der Polizist. Er und zwei weitere erfahrene Diensthundeführer waren sich im Zeugenstand einig: „Blaue Flecken gehören dazu.“ Aber keiner der Männer hätte diese Übung so mit einer unerfahrenen Bewerberin durchgeführt und dabei eine ernsthafte Verletzung riskiert.

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Der Strafrichter machte keinen Hehl daraus, dass er den Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl für wenig zielführend hielt. Der 54-Jährige nahm ihn daraufhin zurück. Er versieht seit dem Vorfall übrigens an anderer Stelle seinen Dienst bei der Duisburger Polizei. Die 34-Jährige, deren Wunde folgenlos verheilte, wurde in der Hundestaffel übrigens nicht angenommen.