Duisburg. Wegen Betrugs und Körperverletzung musste sich der Ex-Chef einer Kfz-Werkstatt verantworten. Nun sagte sein Großvater aus. Das Urteil steht fest.

Großväter sind wunderbar. Sie helfen ihren Enkeln fast immer. Es ist es aber gar nicht gut, wenn man das auszunutzen versucht, indem man seinen Opa als Zeugen in einen Strafprozess mit hineinzieht. So war das im Falle eines 29-Jährigen, der sich vor dem Amtsgericht unter anderem mit einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung konfrontiert sah. Nun kann sein 80-jähriger Großvater von Glück reden, wenn nicht auch noch gegen ihn ermittelt wird.

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Der Angeklagte, der im Duisburger Süden eine recht erfolglose Kfz-Werkstatt betrieb, hatte am ersten Verhandlungstag bestritten, einen Gläubiger, der ihn auf Schulden ansprach, mit dem Auto seines Großvaters angefahren und leicht verletzt zu haben. Die Anklage ging davon aus, dass der 29-Jährige den Geschädigten, der ihn am Wegfahren hindern wollte, beim Rückwärtsfahren am Bein berührt hatte. Der Angeklagte konterte, das könne gar nicht sein, weil sein Opa das Auto rückwärts eingeparkt habe und man vorwärts hinausgefahren sei.

Prozess gegen Betreiber einer Duisburger Kfz-Werkstatt: Großvater versuchte Enkel zu entlasten

Zur Fortsetzung des Prozesses erschien der Großvater, erzählte aber eine andere Geschichte. Er war vorwärts in die Parkreihe gefahren und hatte auch vorwärts wieder hinausfahren wollen. Über einen Grünstreifen hinweg. Doch der Bordstein war zu hoch. Deshalb habe er das Steuer seinem Enkel überlassen. Die Frage, ob er gewusst habe, dass der 29-Jährige keinen Führerschein mehr hatte, beantwortete der 80-Jährige ausweichend. Ein Staatsanwalt könnte auf die Idee kommen, wegen Zulassens des Fahrens ohne Führerschein zu ermitteln.

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Weitere Vorwürfe hatte der Angeklagte nur halb eingeräumt: Es ging um Reifen, die Kunden in seiner Werkstatt eingelagert hatten, um dann verblüfft festzustellen, dass diese plötzlich jemand anderem gehörte und ihre Reifen verschwunden waren. Und der Mann zog einen Praktikanten in einen weiteren Betrug mit hinein: Der Versicherung meldete er, dass der Schüler für den Schaden an seinem vor der Werkstatt abgestellten Fahrzeug verantwortlich sei.

Schöffengericht erkannte auf Gefängnisstrafe

In Wahrheit hatte der Angeklagte die Schäden gemeinsam mit einem dafür bereits verurteilten Kfz-Sachverständigen verursacht, der ein Gutachten fertigte und einen Schaden von mehr als 4000 Euro bestätigte. Der Schüler, dem der Angeklagte 200 Euro Schweigegeld in die Hand gedrückte hatte, berichtete kurz nach dem Vorfall seiner Mutter davon.

Das Schöffengericht verurteilte den 29-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung, Fahrens ohne Führerschein und versuchten Betruges. Da der Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt war, wurde eine zehnmonatige Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt. Man darf gespannt sein, ob sich eine Berufungskammer des Landgerichts noch einmal mit dem Fall wird befassen müssen.