Duisburg. Der Ex-Chef (29) einer Duisburger Kfz-Werkstatt soll Kunden und Versicherung betrogen und einen Gläubiger angefahren haben. Die Details.

Man will gerne glauben, dass es der Kfz-Werkstatt, die ein 29-Jähriger im Duisburger Süden betrieb, finanziell nicht gut ging. Schließlich fehlte dem Laden ein Meister. In seiner Not schreckte ein 29-Jähriger, der die Werkstatt ohne entsprechende Ausbildung betrieb, nicht einmal davor zurück, 2020 einen Praktikanten in einen Betrug mit hinein zu ziehen.

Schon am ersten Arbeitstag drückte der Chef dem Schüler 200 Euro in die Hand. Dafür müsse er nur den Mund halten, gebot er ihm. Dann machte er sich mit einem inzwischen bereits verurteilten Komplizen daran, seinen vor der Werkstatt abgestellten Wagen zu beschädigen. Für den Schaden sollte die Versicherung des Praktikanten haften. Der allerdings berichtete seiner Mutter, was an seiner Praktikumsstelle los war.

Prozess in Duisburg: Verurteilter Komplize ist Kfz-Sachverständiger

Die Versicherung zahlte nicht. Dabei hätten daran der Angeklagte wie der Komplize verdient. Der Angeklagte hätte 4345 Euro von der Versicherung kassiert. Der Komplize mindestens die 800 Euro für sein Schadensgutachten erhalten. Er ist nämlich Kfz-Sachverständiger.

Der Angeklagte räumte diesen Vorwurf ein. Bei zwei Kunden, die ihn anzeigten, weil ihre eingelagerten Reifen verschwanden, blieb das Geständnis auf halber Strecke stecken. Immer wieder suchte der Angeklagte die Schuld in Umständen, die er vorgeblich nicht zu verantworten habe. Die Kunden jedenfalls hatten sich sehr gewundert, dass die Werkstatt plötzlich einen anderen Besitzer hatte. Nur einer wurde – mit reichlich Verspätung – bislang vom Angeklagten entschädigt.

Großvater (80) des Angeklagten soll nun als Zeuge aussagen

Auch die gravierendste Tat der Anklageschrift bestreitet der 29-Jährige. Vor einem Baumarkt an der Keniastraße soll ihn ein Gläubiger auf seine Forderung angesprochen haben. Der Angeklagte wollte nicht mit ihm reden. Als der Mann an die Heckscheibe des Autos klopfte, soll der Angeklagte zurück gesetzt haben und ihn mit der Stoßstange am Bein verletzt haben. Einen Führerschein besaß der 29-Jährige übrigens nicht.

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So sei das nicht gewesen, behauptet der Angeklagte. Schließlich sei man rückwärts in die Parklücke gefahren und vorwärts wieder hinaus. Sein Großvater, der an dem Tag mit ihm unterwegs war, könne bestätigen, dass es keinen Zusammenstoß gebe. Nun soll der 80-Jährige bei einer Fortsetzung des Prozesses Mitte Juni als Zeuge vernommen werden.