Duisburg. Wegen eines Raubes in Rheinhausen standen drei Duisburger (22 bis 26) vor dem Landgericht. Das Urteil fiel bereits am ersten Verhandlungstag.

Unter einem Vorwand lockten drei Männer am 16. April 2022 einen 28-Jährigen aus Rheinhausen aus dessen Wohnung. Sie klingelten und behaupteten, man habe versehentlich das vor dem Haus geparkte Auto des Mannes beschädigt. Als der nachschauen wollte, blickte er in die Mündung einer Pistole. Wegen schweren Raubes standen die drei 22 bis 26 Jahre alten Täter nun vor dem Duisburger Landgericht am König-Heinrich-Platz.

Der Geschädigte wurde in seine Wohnung zurück geschleift, geschlagen und nach Geld gefragt. Doch in seiner Geldbörse steckten nur 20 oder 30 Euro, die er den Tätern aushändigte. Während die zwei anderen die Wohnung durchsuchten, bedrohte der 26-Jährige den Überfallenen weiter mit der Pistole. Dass es nur eine Spielzeugpistole war, konnte der 28-Jährige ja nicht wissen.

Duisburger (26) wurde geschlagen und ins Gesicht getreten

Die Eindringlinge schlugen weiter mit Fäusten und Pistolenlauf zu. Einer trat dem Zeugen sogar ins Gesicht. Schließlich entdeckten die Täter noch einen im Regal stehenden Mini-Safe, den sie ebenso mitnahmen wie ein Handy und ein Laptop. In dem Safe lagen 550 Euro sowie mehrere Messer und Schlagringe.

Die beiden jüngeren Täter stellten sich einige Zeit nach dem Raub selbst bei der Polizei und legten Geständnisse ab. Der 26-Jährige blieb erst einmal flüchtig. Was damit zusammenhängen könnte, dass er ohnehin noch eine Haftstrafe absitzen sollte. Zum Zeitpunkt der Verhandlung saß er jedenfalls in anderer Sache in Strafhaft.

26-Jähriger fühlte sich von Mitangeklagten betrogen

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte erbost darüber, dass die Mittäter ihn bei ihren Aussagen als treibende Kraft der kriminellen Unternehmung dargestellt hatten. „Ich bin sehr enttäuscht“, ereiferte sich der 26-Jährige. „Wir haben schließlich alle zusammen Mist gebaut.“ Er gab zu, den Rheinhauser geschlagen und getreten zu haben.

Chancen auf eine Bewährungsstrafe hatte der 26-Jährige angesichts seiner Vorstrafen ohnedies nicht mehr. Unter Einbeziehung einer bereits bestehenden Strafe wurde er zu vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

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Die beiden jüngeren Mitangeklagten kamen mit Bewährungsstrafen von 18 beziehungsweise 24 Monaten davon. Sie waren bislang unbestraft. Und zu ihren Gunsten wirkte sich sehr stark aus, dass sie selbst den Weg zur Polizei gefunden und Aufklärungshilfe geleistet hatten.