Duisburg. Wegen sexuellen Missbrauchs in 782 Fällen steht ein Duisburger (62) vor Gericht. Seine Tochter war zu Beginn dieser Taten erst fünf Jahre alt.

Wegen sexuellen Missbrauchs steht ein 62-jähriger Duisburger vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Zwischen 2001 und 2008 soll er seine zu Beginn erst fünf Jahre alte leibliche Tochter sexuell missbraucht haben. Die Anklage geht von 782 Taten aus, was allerdings nur eine wenig belastbare Hochrechnung darstellt.

Noch vor der Einschulung des Mädchens soll der Angeklagte sich in der damaligen Wohnung in Fahrn erstmals an seiner Tochter vergangen haben. Die Taten nahmen schnell an Intensität zu. Dabei nutzte der Mann die Gelegenheiten aus, in denen er mit ihr allein war.

Missbrauch in Duisburg: Vater überredete und zwang seine Tochter

Der 62-Jährige soll versucht haben, dem Kind gut zuzureden: Andere Väter würden das auch so machen. Auf perfide Weise soll er versucht haben, den Ekel des Mädchens vor den Taten zu überwinden. Auch vor dem Einsatz seiner körperlichen Überlegenheit soll er nicht zurückgeschreckt sein.

Die Taten wurden erst 15 Jahre später bekannt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft stammt aus dem Mai 2023. Bereits vor Beginn der Hauptverhandlung hatte der Vorsitzende der Strafkammer in Telefongesprächen mit dem Verteidiger und der Staatsanwaltschaft die Vorstellungen zur Höhe der zu erwartenden Strafe erörtert. Das Resultat: Im Falle eines nahe an der Anklage liegenden Geständnisses kann der 62-Jährige fünf bis sechs Jahre Gefängnis erwarten.

Duisburger legte zu Beginn ein weitgehendes Geständnis ab

Der Mann nutzte zu Prozessbeginn seine Chance und legte ein weitgehendes Geständnis ab. Dabei schränkte er ein, dass es nicht während des gesamten Tatzeitraums dreimal wöchentlich zu sexuellen Übergriffen auf das Kind gekommen sei. Auch in anderen Punkten schränkte er sein Geständnis ein. „Mein Mandant hat das Bedürfnis, der Tochter eine Zeugenaussage zu ersparen“, so der Verteidiger.

Über seine persönliche Entwicklung und seine Lebensumstände soll der Angeklagte erst am nächsten Verhandlungstag berichten. Dann wird auch eine zu Prozessbeginn verhinderte psychiatrische Gutachterin zugegen sein.

Das Verfahren war zunächst auf drei Verhandlungstage terminiert worden. Wegen des Geständnisses wird die Kammer möglicherweise mit einem Fortsetzungstermin auskommen. Der soll Mitte Juli sein.