Duisburg. Mehrfach soll eine Bande um zwei Duisburger in Einfamilienhäuser eingestiegen sein. So sollen sie sich auf die Einbrüche vorbereitet haben.
Die Einbrüche, die zwei Duisburgern vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz vorgeworfen werden, sollen gut geplant gewesen sein. Die Bande, zu der die beiden 22 und 23 Jahre alten Angeklagten gehört haben sollen, soll Privathäuser zuvor ausgekundschaftet haben. Dann drangen mindestens zwei Täter in die Objekte ein, während ein Komplize draußen Schmiere stand.
Im August 2022 sollen sich die Angeklagten mit mehreren Mittätern zu den nächtlichen Einbrüchen verabredet haben. Vor jeder der fünf angeklagten Taten soll festgelegt worden sein, wer diesmal dabei ist und wer welche Funktion wahrnimmt. Bei den Diebstählen in Duisburg und Umgebung sollen die Täter Beute im Gesamtwert von rund 150.000 Euro gemacht haben.
Einbrecher aus Duisburg drangen meist über Terrassentüren ein
Meist sollen die Einbrecher über Terrassentüren in die Doppelhaushälften und Einfamilienhäuser eingedrungen sein. Dabei soll es sie, wie bei einem Einbruch in Velbert im Oktober 2022, nicht gestört haben, wenn die Bewohner im Obergeschoss schliefen.
Bei einer Tat in Oberhausen soll die Beute besonders hoch gewesen sein. Denn da fanden die Einbrecher auch den Autoschlüssel für einen vor der Tür abgestellten hochwertigen VW-Kombi, dessen Wert die Anklageschrift mit 80.000 Euro beziffert. Die Diebe sollen das Auto mitgenommen haben, um es von da an weiter zu benutzen. Damit das nicht sofort auffiel, soll einer der beiden Angeklagten in Marxloh das Kennzeichen eines rumänischen Autos gestohlen und an den VW angeschraubt haben.
Verteidiger lehnte Vorsitzenden wegen Befangenheit ab
Dem 23-Jährigen wird außerdem vorgeworfen, am 30. September 2022 auf der Duisburger Straße in Hamborn am Steuer eines Mietwagens an einem illegalen Rennen teilgenommen zu haben. An der Kreuzung mit der Walter-Rathenau-Straße soll er sich mit dem Fahrer des neben ihm stehenden Wagens spontan dazu verabredet haben, um dann mit bis zu 120 Stundenkilometern über die innerstädtische Straße zu brausen.
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Das Verfahren kam am ersten Verhandlungstag nicht besonders weit. Ein Verteidiger lehnte den Vorsitzenden der Strafkammer wegen des Verdachts der Befangenheit ab. Der Richter habe durch die Art der Terminierung das Recht seines Mandanten auf eine ordnungsgemäße Verteidigung verletzt, meint der Anwalt. Über den Antrag muss bis zum nächsten Verhandlungstag entschieden werden. Für den Prozess sind bis Mitte August vier weitere Sitzungstage geplant.