Duisburg. Eine alkoholisierte Duisburgerin (45) legte im August 2020 Feuer in ihrer Wohnung. Sie zündete Papier an und setzte sich auf die Haustreppe.

Die Brandstiftung, die eine 45 Jahre alte Frau aus Rheinhausen am 21. August 2020 beging, ging am Ende glimpflich aus. Und auch das zweitägige Verfahren gegen die Täterin, die in ihrer Wohnung an der Brahmsstraße Zeitungen gestapelt und angezündet hatte, endete mit einem vergleichsweise milden Urteil. Sie wurde wegen versuchter schwerer Brandstiftung zu einer Geldstrafe von 3600 Euro (120 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt.

Nachdem sie in einer Gaststätte reichlich Schnaps getrunken hatte, hatte die Angeklagte, die seit langer Zeit mit einem Alkoholproblem kämpft, am nächsten Vormittag zum Feuerzeug gegriffen. Dann verließ sie die Wohnung, nur um sich davor auf die Haustreppe zu setzen. Dort trafen sie zwei Nachbarinnen an. Die sich allerdings nur schwer mit der hochgradig alkoholisierten 45-Jährigen verständigen konnten.

Nachbarinnen handelten bei Brand in Duisburg umgehend

Und während die eine, die vom Feuermelder und dem Qualm alarmiert worden war, losrannte, um die Feuerwehr zu verständigen, führte die andere ein etwas einseitiges Gespräch mit der Betrunkenen. „Brennt es bei Dir?“ Als die Angeklagte so etwas wie Zustimmung signalisierte, schritt die resolute Frau zur Tat. Da die 45-Jährige keinen Schlüssel hatte, drückte ihre Nachbarin mit einer Plastikkarte die Tür.

Dann schnappte die Frau sich einen Eimer, gab ihn der Wohnungsinhaberin und beschied ihr: „Dann lösch mal!“ Offenbar gehorchte die 45-Jährige. Oder sie versuchte es zumindest. Man sah sie in der Küche den Wasserhahn aufdrehen. Die Feuerwehr hatte bei ihrem Eintreffen jedenfalls nicht mehr viel zu tun.

Gericht verhängte lediglich eine Geldstrafe

Die Angeklagte landete – nicht zum ersten Mal – im Krankenhaus. Diesmal weniger wegen ihrer Alkoholisierung, sondern wegen des Verdachts auf Rauchvergiftung. Erinnerung hatte die 45-Jährige an all das nicht mehr. Allerdings bestritt sie die Tat auch nicht.

Das Schöffengericht hielt eine Geldstrafe für die Frau, die von einer Erwerbsunfähigkeitsrente und dem Verkauf von Schoko-Früchten lebt, für ausreichend. Dabei billigte es der Angeklagten zu, bei der Tat nur eingeschränkt schuldfähig gewesen zu sein.

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Da keine wesentlichen Gebäudebestandteile brannten, handelte es sich nur um eine versuchte schwere Brandstiftung. Zudem war die Angeklagte bislang nicht vorbestraft und die Tat lag inzwischen fast drei Jahre zurück.