Duisburg. Wegen Brandstiftung steht eine Duisburgerin vor Gericht. Sie in ihrer Wohnung Papier entzündet haben – mit 2,7 Promille Alkohol im Blut.

Wegen versuchter schwerer Brandstiftung steht eine 45 Jahre alte Frau aus Rheinhausen vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Am Vormittag des 21. August 2020 soll auf dem Fußboden ihrer damaligen Wohnung an der Brahmsstraße Zeitungen drapiert, den Stapel angesteckt und dann hinaus gegangen sein. Zwei Nachbarinnen konnten das Schlimmste verhindern.

Sie habe keinerlei Erinnerung mehr an die Tat, beteuert die Angeklagte. „Ich war am Abend vorher in der Gastronomie“, sagt sie. Und meint damit eine Kneipe, in der sie reichlich Schnaps konsumierte. Der Wirt habe sie irgendwann nach Hause gefahren. „Die Sitze im Wagen sind das Letzte, an das ich mich erinnere.“ Die nächste schemenhafte Erinnerung habe sie erst wieder an die Fahrt in einem Krankenwagen.

Duisburgerin soll rund 2,7 Promille Alkohol im Blut gehabt haben

Es sei nicht das erste Mal gewesen, dass sie wegen übermäßigen Alkoholgenusses in einem Krankenhaus gelandet sei, gibt die 45-Jährige mit leiser Stimme zu. Sie glaubt sich zu erinnern, dass am Tag der Brandstiftung rund 2,7 Promille Alkohol bei ihr festgestellt worden seien. Auf weitere Nachfragen zuckt sie nur mit den Achseln und wiederholt immer wieder: „Schemenhaft.“

Eine 59-jährige Nachbarin hatte einen Brandmelder gehört. Dann sah sie von ihrem Balkon aus Rauch aus der Wohnung der Angeklagten dringen. „Ich bin sofort hin. Sie saß auf der Treppe und war überhaupt nicht richtig ansprechbar. Ich glaube, sie hat mich nicht verstanden.“ Die Frau habe ein Familienstammbuch in der Hand gehalten. Die Nachbarin rief aus ihrer Wohnung die Feuerwehr.

Weitere Zeugin fehlte unentschuldigt

Eine weitere Nachbarin aus dem Haus, in dem insgesamt acht Mietparteien wohnten, soll in der Zwischenzeit mit Gewalt in die Wohnung der Angeklagten eingedrungen sei. Sie soll der 45-Jährigen auch befohlen haben, das brennende Papier zu löschen und ihr zu diesem Zwecke einen Wassereimer in die Hand gedrückt haben. Die Angeklagte soll seltsamerweise prompt gehorcht haben.

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Die nicht ganz unwichtige Zeugin blieb der Verhandlung allerdings unentschuldigt fern. Sie soll nun bei einer so notwendig gewordenen Fortsetzung des Verfahrens in zwei Wochen vernommen werden.