Duisburg. Kurz vorm Urlaub – und der Reisepass oder Personalausweis ist abgelaufen: Wie und wo Duisburger bei der Stadt im Notfall schnell Hilfe bekommen.
Die Herbstferien nahen. Viele fahren oder fliegen dann im Oktober in den Urlaub. Die Stadt Duisburg empfiehlt in diesem Zusammenhang, die eigenen Ausweisdokumente rechtzeitig vor dem Ablauf zu überprüfen – insbesondere der Kinder, denn seit 1. Januar 2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr. Die bestehenden Pässe behalten zwar ihre Gültigkeit, es werden aber keine mehr verlängert oder neu ausgestellt. Es gibt nur noch die Möglichkeit, einen regulären Personalausweis oder Reisepass für Kinder zu beantragen.
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Wer erst ganz kurz vor dem Start in den Urlaub feststellt, dass der Personalausweis oder Reisepass nicht mehr gültig ist, kann schnell in Panik geraten. Was tun? Die Redaktion beantwortet diese und alle anderen wichtigen Fragen rund um das Thema.
Wo und wie kann ich bei der Stadt Duisburg einen Personalausweis oder Reisepass beantragen?
Personalausweise und Reisepässe werden in den sieben Bürgerservice-Stationen Walsum, Hamborn, Meiderich, Homberg, Mitte, Rheinhausen und Süd ausgestellt. Wer einen Personal- oder Reisepass haben will, muss nach Angaben des Stadtsprechers Sebastian Hiedels dazu vorab einen Online-Termin auf www.duisburg.de/termine buchen. Welche Unterlagen zwingend benötigt werden, sei abhängig von der jeweiligen Dienstleistung. Bei der Online-Terminvergabe werden demnach Angaben gemacht, welche Unterlagen erforderlich sind.
Gibt es ausreichend Termine?
Ja, sagt die Stadt. Um der hohen Nachfrage gerecht zu werden, seien die Terminkapazitäten in den sieben Bürger-Service-Stationen noch einmal erhöht worden. Aktuell können ausreichend zeitnahe und kurzfristige Termine angeboten werden, heißt es. Allerdings müssen bei der Ausstellung der Ausweise die Lieferzeiten der Bundesdruckerei berücksichtigt werden. Aufgrund der bundesweiten hohen Nachfrage ist laut Stadt mit einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit zu rechnen.
Was ist in Notfällen möglich, wenn kurz vor dem Urlaub ein neuer Pass benötigt wird?
„In wenigen Ausnahmefällen kommen Reisende zu uns, die sehr kurzfristig verreisen und ein vorläufiges Ausweisdokument benötigen“, ordnet Hiedels ein und betont: „Alle vorläufigen Dokumente können sofort bei Vorsprache in der Bürger-Service-Station beantragt und ausgestellt werden. Da geht es um Notfälle, die wir unverzüglich bearbeiten. Dafür muss allerdings eine Buchungsbestätigung der jeweiligen Reise vorgelegt werden.“
Wann wird ein vorläufiger Reisepass nicht ausgestellt?
Wenn noch Zeit für einen Express-Reisepass ist, „den wir außerdem anbieten und der ein ganz regulärer Reisepass ist“, so Hiedels. „Die Zustellung erfolgt dann innerhalb von bis zu fünf Werktagen von der Bundesdruckerei zur Bürger-Service-Station. „Dort muss der Express-Reisepass aber noch abgeholt werden. Das sollte bei der kurzfristigen Beantragung unbedingt berücksichtigt werden.“
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Welche kuriosen Geschichten hat der Bürgerservice bei Notfällen schon erlebt?
Silke Joch, Teamleiterin in der Station Mitte, erinnert sich an eine Situation vor rund zehn Jahren, als morgens um 7 Uhr eine aufgeregte Frau aus einem Taxi stieg. „Normalerweise haben wir um diese Uhrzeit ja noch gar nicht geöffnet“, sagt sie. „Aber die Frau brauchte unbedingt einen Reisepass, weil sie in der Dominikanischen Republik heiraten wollte. Und der Flieger ging am selben Tag um 9 Uhr...“ Eine Kollegin sei zum Glück schon vor Ort gewesen. Sie stellte zügig und unbürokratisch einen vorläufigen Pass aus. „Der Taxifahrer wartete draußen in der Zeit mit laufendem Motor“, erzählt Silke Joch. „Am Ende hat offenbar alles noch geklappt. Jedenfalls haben wir später eine Postkarte aus der Dom Rep mit Hochzeitsfoto bekommen...“
Woher weiß ich, welches Ausweisdokument in welchem Land benötigt wird?
Die Stadt Duisburg empfiehlt, sich vor dem Urlaub unbedingt beim Auswärtigen Amt, online auf www.auswaertiges-amt.de, über die Einreise- und Ausreisebestimmungen im jeweiligen Land und die erforderlichen Ausweisdokumente zu informieren. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union reicht ein Personalausweis – außerhalb der EU ist ein Reisepass erforderlich, in den USA zum Beispiel zusätzlich noch eine ESTA-Genehmigung oder ein Visum.
Was kosten die jeweiligen Ausweise und Pässe?
Der „normale“ Personalausweis kostet für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro und ist dann sechs Jahre gültig. Bei Personen über 24 Jahren ist der Personalausweis zehn Jahre gültig. Sie müssen 37 Euro zahlen. Der „normale“ Reisepass ist zehn Jahre gültig und wird mit 70 Euro berechnet. Personen unter 24 Jahren müssen dafür 37,50 Euro zahlen, diese Reisepässe sind nur sechs Jahre gültig. Bei einem Express-Reisepass kommt eine zusätzliche Gebühr für die Expresszustellung von 32 Euro hinzu. Die Kosten für einen vorläufigen Personalausweis betragen zehn Euro. Er ist drei Monate gültig. Ein vorläufiger Reisepass kostet 26 Euro und ist für ein Jahr gültig.
Weitere Infos zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen gibt es auf www.duisburg.de (Stichwort: Personalausweis oder Reisepass).