Duisburg. Wegen einer ziemlich erfolglosen Einbruchserie stand ein Duisburger vor Gericht. Wie seine Taten jeweils scheiterten und welche Strafe er bekam.
In zweiter Instanz stand ein 31-jähriger Marxloher wegen dreifachen Diebstahls vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Von einer erfolglosen Serie zu sprechen, wäre schon fast eine Untertreibung. Denn bei den Taten, die der Angeklagte mit Komplizen beging, schafften es die Einbrecher nicht einmal, sich Zutritt zu verschaffen. Und bei der letzten Tat konnten sie gerade noch ein paar Tabakwaren erbeuten, weil sie versehentlich eine Vernebelungsanlage auslösten.
Bei einer Tankstelle in Oberhausen hatten die Täter am 31. Dezember 2020 zunächst ihr Glück versucht. Doch egal wie oft sie auch einen Gully-Deckel gegen die Tür warfen – der Eingang gab nicht nach. Ohne Beute mussten die gescheiterten Einbrecher wieder abrücken, hinterließen aber einen Sachschaden von 9000 Euro. Nicht viel besser lief es in der Nacht zum 27. Februar 2021 an einem Schreibwarengeschäft in Voerde.
Duisburger will nur eins: Therapie in einer Entziehungsanstalt
Am frühen Morgen des 16. August 2021 nahmen sich die Einbrecher noch einmal eine Tankstelle in Oberhausen vor. Doch die kräftezehrende Methode mit einem Gullydeckel als Wurfgeschoss klappte wieder nicht. Nach drei Minuten besannen sich die Einbrecher auf bewährte Methoden: Mit einem Brecheisen bekamen sie die Tür schließlich auf.
Doch kaum waren sie in den Kassenraum der Tankstelle eingedrungen, lösten sie eine Vernebelungsanlage aus. Die Einbrecher sahen kaum noch die Hand vor Augen. Bei ihrer Flucht konnten sie nur noch Tabakwaren im Wert von 200 Euro mitnehmen.
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Für diesen letzten Einbruch war der 31-Jährige vom Amtsgericht Oberhausen zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Angesichts diverser Vorstrafen sah das Schöffengericht keinen Raum mehr für eine Bewährungschance. Der 31-Jährige legte Berufung ein. Allerdings nicht etwa, weil er eine mildere Strafe oder gar eine Bewährung haben wollte. Nein, sein Ziel war ein ganz anderes: „Mein Problem ist die Drogensucht. Ich komme aus dem Teufelskreis nie heraus, wenn ich nicht endlich in einer Entziehungsanstalt untergebracht werde.“
Ein psychiatrischer Gutachter sah das ähnlich. Und er bescheinigte dem kokainsüchtigen Angeklagten, der sich mit dem Thema bereits intensiv beschäftigt hatte, eine ungewöhnlich hohe Therapiewilligkeit und die Aussicht, die Behandlung in nur anderthalb Jahren erfolgreich zu absolvieren. Da wollte die Berufungskammer sich nicht querstellen. Weil noch eine Geldstrafe aus einer Vorverurteilung einbezogen werden musste, erhöhte sich die Gesamtstrafe zwar auf 19 Monate, die aber wird der Angeklagte in einer Entziehungsanstalt verbringen.