Duisburg. Wegen Körperverletzung stand ein Duisburger (26) vor dem Landgericht. Doch die Berufungsinstanz verwies die Sache zurück ans Amtsgericht.
Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz am 8. Dezember 2022 einen 26 Jahre alten Duisburger zu einem Jahr mit Bewährung. Die Berufungsverhandlung vor einer kleinen Strafkammer des Landgerichts verlief jetzt allerdings in ziemlich ungewöhnlichen Bahnen.
Am Anfang stand ein Streit unter jungen Männern, der sich offenbar daran entzündete, dass der Angeklagte sich um eine junge drogensüchtige Frau kümmerte – was deren Dealer nicht gefallen haben soll. Jedenfalls kam es am 17. April 2022 in der Innenstadt zu einer Auseinandersetzung, bei der das spätere Opfer mit einer Spritze gedroht haben soll.
Schlag mit Verkehrsschild: Duisburger Staatsanwaltschaft wollte härtere Strafe erreichen
Als Antwort stach der Angeklagte dem Widersacher mit einem Messer in den Oberschenkel. Doch der Verletzte soll keine Ruhe gegeben haben. Die verschafften sich der Angeklagte und ein Mittäter, indem sie ein Verkehrsschild als Schlaginstrument einsetzten.
Das Amtsgericht hatte nicht ausschließen können, dass der 26-Jährige beim Messerstich in Notwehr handelte. Für den Einsatz des Verkehrsschildes gab es die Bewährungsstrafe. Die aber, so fand die Staatsanwaltschaft, komme angesichts der zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten und der hohen Rückfallgeschwindigkeit, mit der er immer neue Taten beging, nicht mehr in Betracht. Mit dieser Forderung zog die Anklagebehörde in die Berufung.
Nun muss ein Strafrichter beim Amtsgericht noch einmal neu verhandeln
Mit einem Erscheinen des Angeklagten hatte niemand gerechnet. Da man seinen Aufenthaltsort nicht kannte, musste die Vorladung öffentlich an der Aushangtafel des Gerichts zugestellt werden. Doch der Verteidiger erinnerte sich, irgendwo die Telefonnummer der Mutter seines Mandanten notiert zu haben. Und so wünschte der 26-Jährige pünktlich um 9 Uhr dem Gericht einen höflichen „Guten Morgen“.
Zur Überraschung der Staatsanwältin musste sich die Berufungskammer aber nicht mit dem Fall an sich befassen. Es ging um etwas ganz anderes: Das Urteil war von einem Jugendschöffengericht gefällt worden. Der Angeklagte war allerdings längst Erwachsener. Und das war so, wie es geschehen war, juristisch nicht zulässig.
Das Urteil war schlicht vom falschen Gericht gesprochen worden. Daher wurde der Fall zwecks Neuverhandlung an einen Strafrichter des Amtsgerichts zurückverwiesen.