Duisburg. Wegen gefährlicher Körperverletzung stand ein Duisburger (26) vor dem Amtsgericht. Er hatte bei einem Streit ein Schild aus dem Boden gerissen.

In der Duisburger Innenstadt kam es am 17. April 2022 zu einer heftigen Auseinandersetzung: Zwei junge Männer stachen, schlugen und traten auf einen dritten ein. Dabei wurde auch ein drei Meter langes Verkehrsschild zur Waffe. Nun musste sich das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz mit dem Fall auseinandersetzen. Die Anklage gegen einen 26-Jährigen aus Hochfeld lautete auf gefährliche Körperverletzung.

Der Angeklagte berichtete, dass es gegen 8.30 Uhr auf der Königstraße zu einem Streit mit einem jungen Mann gekommen sei. „Der hat sich benommen, als gehöre ihm die Welt.“ Der Widersacher habe ihn angegriffen. „Er ist mit einer Spritze auf mich los.“ Deshalb habe er ihm mit einem Springmesser in den Oberschenkel gestochen.

Angeklagter stach in Duisburg erst zu, dann griff er zum Verkehrsschild

Erstaunlicherweise habe das den Streitsüchtigen nicht bremsen können. „Er ging weiter auf mich los.“ Da habe er an der Ecke Claubergstraße ein drei Meter langes Verkehrsschild aus dem Boden gerissen und es als Verteidigungswaffe eingesetzt, so der 26-Jährige. „Zugeschlagen habe ich damit aber nicht.“

Das müsste dann der Mittäter gewesen sein, der gerade erst – als Resultat einer Nacht in der Düsseldorfer Altstadt – aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden war. Der Angeklagte hielt seinen Freund aber keineswegs zurück. Im Gegenteil: „Ich habe noch auf den Typen eingetreten, als der schon auf dem Boden lag“, gab er zu. Wie durch ein Wunder kam der Geschädigte mit der Stichverletzung im Oberschenkel und ein paar blauen Flecken davon.

Staatsanwaltschaft ermittelte zunächst wegen versuchten Totschlags

Ursprünglich war in diesem Zusammenhang zunächst sogar wegen versuchten Totschlags ermittelt worden, dann wurde der Fall aber lediglich beim Schöffengericht angeklagt. Das konnte, da der Geschädigte seiner Zeugenladung nicht gefolgt war, nicht ausschließen, dass der erste Teil des Tatgeschehens in Notwehr erfolgte. Alles nach dem Ausreißen des Schildes sei aber eine gefährliche Körperverletzung gewesen.

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Das Vorstrafenregister des 26-Jährigen wies bereits einige einschlägige Verurteilungen aus. Zwei Punkte sprachen allerdings erheblich für den Angeklagten: Sein Geständnis verkürzte das Verfahren erheblich. Außerdem scheint sich der 26-Jährige erstmals Gedanken über seine Zukunft gemacht zu haben: Wenn er nicht ins Gefängnis müsse, könne er in der Firma seines Vaters in Wanne-Eckel arbeiten. Das Gericht gab ihm diese Chance und setzte eine einjährige Haftstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus.