Duisburg. Weil sie einen Duisburger in einem Keller brutal beraubt haben sollen, standen zwei Männer (31 und 37) vor Gericht. Der Prozess endete schnell.

Deutlich schneller als erwartet, endete das Verfahren gegen zwei 31 und 37 Jahre alte Männer vor dem Duisburger Landgericht am König-Heinrich-Platz. Ihnen war vorgeworfen worden, am 29. November 2021 im Dellviertel einen Mann in einen Keller gelockt und dort brutal überfallen zu haben. Der Prozess wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung kam jedoch ohne Urteil zu einem Ende.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, den Mann im Keller eines Mehrfamilienhauses an der Grünstraße, in dem einer der mutmaßlichen Täter damals wohnte, mit einem Teleskopschlagstock und Fäusten bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen zu haben. Das Nasenbein des Geschädigten und einige Rippen brachen. Dann sollen sie ihm seine Ausweispapiere, ein Handy, eine EC-Karte und 300 Euro weggenommen haben.

Angeklagte bestritten die Tat in Duisburg energisch

Eine Tat, welche die Angeklagten zu Beginn des auf mehrere Tage angesetzten Verfahrens energisch bestritten. Sie berichteten von einem Trinkgelage, das im Kant-Park begann und sich dann in die Wohnung verlagerte. Vor allem Wodka sei in Strömen geflossen. Und es habe auch mal kurz Streit gegeben. Doch, so die übereinstimmende Aussage der beiden Männer, die in Deutschland aktuell keinen festen Wohnsitz mehr haben, die in der Anklage beschriebene Tat habe sich so nicht ereignet. Jedenfalls wüssten sie nichts davon.

Die Strafkammer sah sich allerdings vor ein Problem gestellt: Wie es in Verfahren, die in der Obdachlosen- und Trinkerszene spielen, regelmäßig vorkommt, verspürten die Zeugen offenbar keinen großen Drang, freiwillig vor Gericht auszusagen. Nicht einmal der Geschädigte war seine Ladung gefolgt. Die Vorstellung, dass sich der Prozess nun viele Wochen hinziehen könnte und jeder Zeuge mühsam von der Polizei ausfindig gemacht und vorgeführt werden müsse, schien dafür die Juristen nicht sonderlich zu begeistern.

Verfahren wurde aus verschiedenen Gründen eingestellt

Zudem existierten auch so in den Akten, bereits mehrere stark voneinander abweichende Darstellungen des Vorfalls. Es war die Staatsanwältin, die schließlich eine das Verfahren abkürzende Idee hatte. Sie hatte nämlich festgestellt, dass gegen den 37-Jährigen vor nicht allzu langer Zeit bereits eine Haftstrafe verhängt worden war. Den Vorschlag, den Paragrafen 154 der Strafprozessordnung zu nutzen, der in solchen Fällen mit Blick auf die bereits erfolgte Verurteilung eine Einstellung des Verfahrens ermöglicht, griff das Gericht gerne auf. Der Angeklagte und sein Verteidiger hatten eh nichts dagegen.

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Bei dem 31-Jährigen musste man etwas komplexere Überlegungen anstellen. Allerdings kamen die Juristen überein, dass ihm wohl kaum ein Verbrechen nachzuweisen sei. Für ein Urteil blieben allenfalls deutlich geringere Vergehen übrig. Und so wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 800 Euro eingestellt.