Duisburg. Weil sie ihrem Freund angeblich ein falsches Alibi gab, stand eine 46-Jährige vor dem Landgericht Duisburg. Das Verfahren drohte auszuufern.
Ein Mann soll in der Nacht zum 8. Januar 2021 mehrfach Steine gegen ein Haus und ein Auto in Meiderich geworfen haben. Eine Windschutzscheibe und ein Fenster gingen zu Bruch. Als die Polizei seine Freundin befragte, lieferte die angeblich ein falsches Alibi: Ihr Freund sei die ganze Nacht bei ihr gewesen. Wahrheit oder Lüge? In zweiter Instanz befasste sich das Landgericht Duisburg mit dem nur scheinbar einfachen Fall.
Denn dummerweise war der angebliche Steinewerfer zwar wegen Sachbeschädigung angeklagt worden, verurteilt wurde er allerdings nicht. Da es Zweifel an der Tat und an der Identität des Täters gegeben hatte, war das Verfahren gegen den Mann vor dem Amtsgericht eingestellt worden. Im Verfahren gegen die Alibi-Lieferantin musste nun erst einmal die Schuld oder Unschuld des Freundes geklärt werden, bevor man sagen konnte, ob die Frau log oder die Wahrheit gesagt hatte.
Amtsgericht Duisburg machte sich die Sache etwas zu leicht
Die erste Instanz hatte sich den Fall leicht gemacht. Wegen versuchter Strafvereitelung gab es eine Geldstrafe von 1200 Euro (40 Tagessätze zu je 30 Euro). Der Strafrichter sah es als erwiesen an: Bilder einer Überwachungskamera zeigten aufgrund der Statur und der Bewegungen eindeutig, dass der Freund der 46-Jährigen in der fraglichen Nacht am Tatort gewesen sei.
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Für so einfach hielt der Verteidiger der Frau die Sache allerdings nicht. Er wisse nicht genau, wie das Amtsgericht den Freund der 46-Jährigen zweifelsfrei identifizieren konnte: „Ich sehe da nur einen Schatten auf Aufnahmen schlechter Qualität.“ Falls es darauf ankäme, müsse da wohl ein Bewegungsgutachten her.
Ohne Bewegungsgutachten wäre es nicht gegangen
So sah das auch die Vorsitzende der Berufungskammer. Eine Aufklärung des Sachverhaltes hielt sie aufgrund des vorliegenden Beweismaterials ohne Auswertung durch fachlich qualifizierte Sachverständige für unmöglich. Doch ein solches Prozedere ist zeitaufwendig und sehr teuer. Ob man vor diesem Hintergrund nicht über eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße nachdenken könne, regte die Richterin an.
Die Staatsanwältin gab zu, auch schon darüber nachgedacht zu haben. Und der Verteidiger und die Angeklagte signalisierten nach kurzer Beratung ebenfalls ihr Einverständnis: Gegen Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro wird die Anklage gegen die 46-Jährige fallengelassen. So vermied das Gericht einen Verfahrensaufwand, der sonst nur bei weitaus schwereren Straftaten gerechtfertigt ist. Und die Angeklagte muss nicht fürchten – falls sie am Ende doch verurteilt wird –, auch noch etliche tausend Euro für ein Gutachten zahlen zu müssen.
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