Duisburg. Nach einem Beziehungsstreit in Rheinhausen griff ein Duisburger (33) auch noch Polizisten an. In der Berufung musste er um die Bewährung zittern.

Die Beziehung eines Paares aus Rheinhausen geriet am 9. April 2022 in Schieflage. Es gab Streit. Sie forderte ihren Freund auf, die Wohnung zu verlassen. Als er das nicht einsah, rief sie die Polizei. Die Wut des 33-Jährigen bekamen die Ordnungshüter zu spüren. In zweiter Instanz musste der Angeklagte nun um eine Bewährungschance zittern.

Der alkoholisierte Rheinhauser verhielt sich aggressiv, provozierte die Beamten. Als die daraufhin ihre Androhung wahr machen wollten, den renitenten Mann zu fixieren, wehrte er sich. Als man den 33-Jährigen zu Boden brachte, um ihm Handfesseln anzulegen, versuchte er einen Polizisten mit zu Boden zu ziehen und schlug und trat um sich.

Polizeieinsatz in Duisburg-Rheinhausen: 33-Jähriger zog sich Platzwunde am Kopf zu

Im Gerangel mit der Polizei zog sich der 33-Jährige eine Platzwunde am Kopf zu. Deswegen brachte man ihn zunächst in ein Krankenhaus. Auf dem Weg dorthin mussten sich die Beamten wenig charmante Namen aus dem Mund des Angetrunkenen anhören.

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Trotz diverser und einschlägiger Vorstrafen ließ das Amtsgericht den Angeklagten am Nikolaustag 2022 mit einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe davonkommen. Trotz allem kam das Gericht zu einer positiven Sozialprognose für den 33-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft hielt das für falsch. Angesichts des Umstandes, dass der Wiederholungstäter bereits unter Bewährung stand, komme nur eine Gefängnisstrafe in Betracht.

Angeklagter sah ein: „Der Alkohol ist mein Hauptproblem“

Der Angeklagte gab zu, dass bei allen seinen bisherigen Verfehlungen der Alkohol die Hauptrolle gespielt habe. „Nach diesem Vorfall habe ich mir vorgenommen, mein Leben zu ändern.“ Er suchte sich einen neuen Job, der ihm Spaß machte und besser bezahlt wird. „Um einen Ersatz für die Sauferei zu haben, mache ich am Wochenende ganz viel Sport.“ Seit einem Jahr habe er keinen Tropfen mehr getrunken, so der 33-Jährige nicht ohne Stolz. „Ich will mir jetzt aber trotzdem noch professionelle Hilfe suchen.“ Und auch die Freundin, mit der er immer noch zusammen ist, unterstütze das.

Für die Berufungskammer waren das genug positive Ansätze. Es blieb bei einer Bewährungsstrafe. Allerdings wurde sie von sechs auf siebeneinhalb Monate erhöht. Grund: Der Amtsrichter hatte bei der Bildung einer Gesamtstrafe aus sieben Monaten für die Widerstandshandlung und einem Monat für die Beleidigung einen groben Fehler begangen. Statt die höchste Strafe angemessen zu erhöhen, reduzierte er sie.