Duisburg. Ein Duisburger (32) soll in großem Stil mit Kokain, Marihuana und Amphetamin gehandelt haben. Pikanter Vorfall im Hamburger Hafen.
Wegen Drogenhandels, Verstoßes gegen das Waffengesetz und erpresserischen Menschenraubs steht ein 32-Jähriger aus Hamborn vor dem Duisburger Landgericht am König-Heinrich-Platz. Zwischen März und Juni 2020 soll er mit insgesamt mehr als 660 Kilo Rauschgift gehandelt haben. Zudem soll der Angeklagte über mehrere Pistolen, ein Sturmgewehr und eine Panzerabwehrwaffe verfügt haben.
Der 32-Jährige soll Teil einer Gruppierung gewesen sein, die in großem Stil international mit Drogen aller Art handelte. In 23 Fällen soll der Angeklagte insgesamt 98 Kilo Marihuana, 30 Kilo Haschisch, 139 Kilo Amphetamin und rund 400 Kilo Kokain gekauft oder verkauft haben.
Prozess in Duisburg: Kurier der Konkurrenz soll verschleppt worden sein
Bei den beiden größten Geschäften soll es um 85 Kilo Kokain aus Spanien und um einen Container mit 381 Kilo Kokain im Hamburger Hafen gegangen sein. Der Hamborner soll das Geschäft in der Hansestadt im Auftrag einer Gruppe organisiert haben. 110 Kilo des Rauschgifts sollen ihm selbst gehört haben. Doch es gab Ärger: Aus dem Container sollen 57 Blöcke Kokain verschwunden sein. Man verdächtigte eine konkurrierende Gruppe, das Rauschgift gestohlen zu haben.
In diesem Zusammenhang soll der Angeklagte beauftragt worden sein, die Sache zu klären. Er soll in Hamburg veranlasst haben, einen Drogenkurier der Konkurrenz zu verschleppen und festzusetzen. So sollten die Mitbewerber dazu gezwungen werden, die Drogen wieder herauszurücken. Die Anklage geht davon aus, dass die Bemühungen um eine Einigung letztlich erfolgreich waren. Möglicherweise hatte der 32-Jährige, anderes befürchtet. Er soll zu dieser Zeit insgesamt fünf halbautomatische Pistolen beschafft haben. Außerdem ein Sturmgewehr und eine „Bazooka“, mit der man Panzer zerstören kann.
Verteidigung hat verfassungsrechtliche Bedenken
Was das Verfahren erschwert, ist der Umstand, dass alle Vorwürfe aus der Auswertung und Interpretation von Encrochat-Nachrichten abgeleitet wurden. Das Unternehmen, das besonders gesicherte Datenübermittlungen anbot, war 2020 im Zusammenwirken mehrerer europäischer Ermittlungsbehörden gehackt, die Daten Zehntausender Kunden ausgewertet worden. In einem Eröffnungsstatement äußerten die Verteidiger Zweifel an der Verwertbarkeit der Anklage der zu Grunde liegenden Daten. Es bestünden verfassungsrechtliche Bedenken, da die Ermittlungsbehörden wahllos 32.000 Nutzer ausgespäht hätten, von denen immerhin ein Drittel keine Straftaten begangen habe.
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Der Bundesgerichtshof hatte sich 2022 bereits recht eindeutig zur Verwertung derartigen Beweismaterials geäußert. Die Verteidiger drohten dennoch an, zahlreiche Anträge zu diesem Thema stellen zu wollen. Der Angeklagte wollte sich zu Beginn des Prozesses nicht zu den Vorwürfen äußern. Es darf bezweifelt werden, ob die für Juni angesetzten drei weiteren Verhandlungstage ausreichen werden.