Duisburg. Die Drogenkarriere führte einen 34-Jährigen nach einem Diebstahl einmal mehr vor Gericht. Sein Vorstrafenregister weist 20 Eintragungen auf.
Wer um 2 Uhr über einen Zaun klettert, um auf eine Baustelle zu kommen, führt selten etwas Gutes im Schilde. So auch ein 34-Jähriger aus Neudorf nicht, der bei seiner nächtlichen Kletterpartie prompt beobachtet worden war. Die Polizei bekam einen Tipp, wo sich die Kupferrohre, die über Nacht verschwunden waren, jetzt wohl befinden könnten. Den Dieb führte das nun vor das Amtsgericht.
„Die Rohre lagen da auf einer Wiese“, erinnerte sich der 34-Jährige. Wobei er den Zaun, der die Baustelle an der Koloniestraße sichern sollte, zu erwähnen vergaß. Er hatte die Beute im Keller des Hauses abgestellt, in dem er kaum hundert Meter entfernt wohnt. Dort stellte die Polizei diese am nächsten Morgen sicher.
Kupferdiebstahl in Duisburg-Neudorf: Beute sollte Drogenkauf finanzieren
„Ich wollte die beim Schrotthändler verkaufen“, offenbarte der 34-Jährige sein Motiv. Die nagelneuen Rohre, die im Baumarkt mindestens 12 Euro pro Meter kosten, hätten ihm vielleicht ein Viertel dieses Preises eingebracht. Gerade genug, damit der Angeklagte für ein oder zwei Tage seinen Drogenkonsum hätte finanzieren können.
„Ich rauche Heroin und Kokain“, so der Angeklagte. Und das schon seit seiner Jugend. Woran auch sein Vorstrafenregister keinen Zweifel lässt. Es weist 20 Eintragungen auf, die aber durchgehend nur zwei Deliktarten verzeichnen: Betäubungsmittelverstöße und Diebstähle. Mehrfach saß der Mann schon hinter Gittern. „Drei Therapien habe ich auch schon gemacht“, so der 34-Jährige. Langer Erfolg war keiner beschieden gewesen.
Dieb war mit Pfefferspray bewaffnet
Zu allem Überfluss hatte der Mann bei dem Diebstahl der Kupferrohre auch noch eine Dose Pfefferspray in der Tasche gehabt. Was ihn gleich bei einer Mindeststrafe von sechs Monaten wegen bewaffneten Diebstahls landen ließ. Allerdings ging die Strafrichterin im Urteil davon aus, dass der Angeklagte suchtbedingt nur eingeschränkt schuldfähig war. So fiel das Urteil mit acht Monaten angesichts der zahlreichen Vorstrafen noch recht milde aus.
Er wolle unbedingt eine weitere Therapie machen, versicherte der Angeklagte. „Nächste Woche habe ich einen Termin bei der Suchtberatung.“ Das kann man glauben oder auch nicht. Für das Gericht reichte die pure Absichtsbekundung allerdings nicht aus, um von einer günstigen Sozialprognose auszugehen. Ohne weitere Straftaten wird der 34-Jährige seine Sucht kaum finanzieren können. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung kam daher nicht in Betracht.