Duisburg. Mit einer Erpressung durch Libanesen, die es gar nicht gab, ergaunerte ein Pärchen die Ersparnisse eines Duisburgers (62). Nun fiel das Urteil.
Weil er Angst vor Libanesen hatte, verlor ein 62-jähriger Duisburger Geld. Viel Geld. Die Anklage war von mehr als 50.000 Euro ausgegangen, die ein Pärchen dem naiven und unselbstständigen Mann unter Vorspiegelung einer Erpressung abluchste. Nach drei endlos scheinenden Verhandlungstagen fiel vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz nun das Urteil gegen einen 51-jährigen Mann aus Beeckerwerth und eine 43-Jährige aus Marxloh.
Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte und seine Freundin den Geschädigten mehrfach zu Sparkassen-Filialen begleitet hatten, wo der sonst so bescheiden lebende Mann plötzlich größere Abhebungen tätigte, während seine Begleiter draußen warteten. In wenigen Monaten reduzierte sich der Kontostand des Frührentners dramatisch.
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Mitarbeiter der Sparkasse Duisburg schalteten Polizei ein
Mitarbeitern des Geldinstituts war die Sache verdächtig vorgekommen. Als der Mann ihnen im August 2022 schließlich etwas von einer Erpressung erzählte, schalteten sie die Polizei ein. Die Ordnungshüter trafen in der Sparkasse den verängstigt wirkenden Mann an. Vor der Tür stand ein Taxi ohne Fahrgäste. Beim übereilten Aussteigen hatte die Angeklagte jedoch ihre Handtasche mit Ausweispapieren vergessen.
Unklar blieb, ob die Angeklagten die Erpressung, bei der angeblich Libanesen das Geld des Geschädigten forderten, tatsächlich erfunden hatten. Das Gericht war allerdings davon überzeugt, dass sich das Paar die fixe Idee des inzwischen unter Betreuung stehenden 62-Jährigen für ihre Zwecke zunutze machte. Der Geschädigte jedenfalls schien lange Zeit in Todesangst gelebt zu haben.
Gefängnisstrafen für die Angeklagten
Von der ursprünglich eine Vielzahl von Fällen umfassenden Anklage blieben im Urteil nur die fünf Fälle mit den höchsten Schadenssummen übrig. Das Gericht ging davon aus, dass die Angeklagten, die während des Prozesses zur Sache schwiegen, dem Geschädigten mindestens 16.000 Euro abnahmen. Geld, das das drogensüchtige Paar wohl gut gebrauchen konnte und dass es nun – theoretisch – zurückzahlen muss.
Praktisch allerdings werden die beiden Angeklagten erst einmal hinter Gittern bleiben. Das Gericht verurteilte sie wegen gewerbsmäßigen Betruges zu jeweils 18 Monaten Haft. Bei der Strafzumessung spielten die Vorstrafen der Angeklagten eine erhebliche Rolle. Zur Tatzeit hatten sie bereits unter Bewährung gestanden.
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