Duisburg. Im Streit um Futter für eine Katze soll eine Seniorin (82) aus Rumeln-Kaldenhausen eine Nachbarin (86) geschlagen haben. So endete das Verfahren.
Es gibt Strafverfahren, bei denen fehlt am Ende nur das Tuba-Solo aus dem Abspann der komödiantischen Fernsehserie „Königlich Bayerisches Amtsgericht“, die ab 1969 im ZDF lief. So ein Verfahren, bei dem man den Strafrichter am liebsten als „Herr Rat“ angesprochen hätte, war auch die Verhandlung um den Streit zweier alten Damen. Wegen Körperverletzung saß eine 82-jährige Frau aus Rumeln-Kaldenhausen auf der Anklagebank des Amtsgerichts am König-Heinrich-Platz.
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Laut Anklage hatte sie ihrer vier Jahre älteren Nachbarin aus der anderen Doppelhaushälfte am 18. November 2021 eine Ohrfeige verpasst. Auslöser der Aktion soll ein Streit um die richtige Ernährung der Katze der 82-Jährigen gewesen sein. „Ich hatte ihr gesagt, dass sie dem Tier kein Schweinefleisch geben soll und nicht so viele Leckerchen. Das hat sie völlig ignoriert“, so die Angeklagte.
Angeklagte Seniorin in Duisburg: „Konnte mit meinem Rheuma nicht besonders fest zuschlagen“
Am Tattag habe sie beobachtet, wie die 86-Jährige der Katze wieder Schweinefleisch gegeben habe: „Ich bin raus und wollte dem Tier das Fleisch wegnehmen. Da bekam ich plötzlich eine kalte Dusche.“ Die Nachbarin habe, als sie gerade in der Hocke gewesen sei, die Gießkanne über ihrem Kopf ausgeleert. „Da habe ich zugeschlagen. Es war wohl ein Reflex“, so die Angeklagte. „Ich habe sie auch getroffen. Aber mit meinem Rheuma kann ich nicht besonders fest zuschlagen.“
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Die Nachbarin konnte sich im Zeugenstand nicht daran erinnern, dass die Ernährung der Katze jemals ein Thema gewesen sei. An die Ohrfeige erinnerte sie sich umso deutlicher: „Ich habe gerade die Rosen gegossen, da hat sie überraschend von hinten zugeschlagen. Ich hatte drei Tage lang Kopfschmerzen.“ Erst danach habe sie die Gießkanne eingesetzt.
Gericht stellte Verfahren ein
Die einstmals befreundeten Nachbarinnen hatten schon vor der Tat seit einer Weile nicht mehr miteinander gesprochen. Es blieb unklar, ob angeblich verschwundenes Geld die Ursache war oder, weil die eine mit einer Frau redete, die die andere nicht ausstehen konnte. Auch in dieser Hinsicht waren sich die Damen nicht einig. Dem Gericht und der Staatsanwaltschaft war es letztlich egal.
Die Juristen sahen keine Möglichkeit, die Tat weiter aufzuklären. Aus pädagogischen Gründen wäre es wohl auch unklug, einer der beiden Parteien durch ein Urteil eine Schuld zuzuweisen, ließ der Strafrichter durchblicken. Das Verfahren gegen die 82-Jährige wurde ohne Auflagen und Kosten eingestellt. Zumal der Auslöser für die Ohrfeige auch nicht mehr da ist. Die Katze ist inzwischen verstorben. An einem Leberleiden glaubt die einstige Besitzerin.