Duisburg. Wegen Betruges steht ein Paar aus Duisburg vor Gericht. Es soll einem Mann eine Erpressung vorgetäuscht und so 50.000 Euro erschwindelt haben.
Mit einem ungewöhnlichen Betrugsfall hat es jetzt das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz zu tun: Ein Pärchen aus Duisburg soll einem 62 Jahre alten Mann im Jahr 2021 vier Monate lang vorgemacht haben, sie seien nur die Überbringer schlechter Nachrichten: Er müsse Libanesen Geld zahlen, sonst könne es ihm schlecht ergehen. Auf diese Weise sollen sie den Mann um 50.000 Euro – fast seine gesamten Ersparnisse – gebracht haben.
Die Angeklagten, eine 43-jährige Frau aus Marxloh und ein 51-jähriger Mann aus Beeckerwerth, schwiegen zu Prozessbeginn zu dem Vorwurf. Die langwierige Vernehmung des 62-Jährigen bescherte dafür mehr Fragen als Antworten. Er berichtete von einem Einbruch, bei dem man an seine Bankdaten gekommen sein könne. Erst danach habe er die Angeklagten kennengelernt.
62-Jähriger berichtet von einem der „Paten“ von Duisburg
Immer wieder, so der Zeuge, sei er mit ihnen zur Bank gefahren und habe Geld abgeholt. „Haben sie sich nie gefragt, ob es die Hintermänner wirklich gab?“ Die Frage der Vorsitzenden des Schöffengerichts schien der Zeuge nicht nachvollziehen zu können: „Nein! Ich wollte einfach nur weiterleben.“
Die Aussage des Mannes, der sich selbst als „ängstlichen Typ“ bezeichnet, machte deutlich, dass er weitere Personen aus seinem Umfeld verdächtigt, hinter seinem Geld her gewesen zu sein. „Auch vor denen hatte ich Angst.“ Hintermann soll eine bekannte Unterwelt-Größe gewesen sein. Der Mann, der als einer der „Paten“ von Duisburg gilt, soll ihn zuletzt aber vor den Angeklagten in einer Wohnung im Duisburger Norden versteckt haben, behauptet der 62-Jährige.
Prozess soll Anfang Mai beendet werden
Der Mann lebt inzwischen in einer Sozialeinrichtung der Diakonie in Kasslerfeld. Eine Mitarbeiterin gab an, sie wisse nur, dass der Angeklagte 2020 seine Arbeit verlor und zuletzt in einem Frühstückshotel lebte. Seine völlig verwahrloste Wohnung war ihm gekündigt worden. Der Mann steht seit einiger Zeit unter gesetzlicher Betreuung. Die Ursache dafür konnte die Verhandlung bislang aber nicht klären. Die Mitarbeiterin wusste von keinem medizinischen Bericht.
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Für den zweiten Verhandlungstag am 3. Mai sind zahlreiche weitere Zeugen vorgeladen. Es muss aber als höchst fraglich gelten, ob die Vernehmungen die Beweislage verbessern können. Bis dahin soll auch die Betreuungsakte des 62-Jährigen beigezogen werden.