Duisburg. Unter Drogeneinfluss fuhr ein Mann über die A 40, legte sich mit Polizisten an. Vor Gericht kämpfte der Berufskraftfahrer um seinen Führerschein.
Weil ein 38 Jahre alter Mann aus Neukirchen-Vluyn am 9. Juni 2022 in Schlangenlinien mit einem Golf über die Autobahn A 40 steuerte, hielt die Besatzung eines Streifenwagens ihn in Höhe der Anschlussstelle Duisburg-Homberg an. Was folgte, endete damit, dass die Beamten mehrere Fenster des Autos „entglasten“, um den Fahrer und seine drei Begleiter aus dem Fahrzeug zu zerren. Dem 38-Jährigen brachte der Vorfall nun eine Verurteilung wegen Fahrens unter Drogeneinfluss, Widerstands und Beleidigung ein.
Zu sagen, der stark berauschte 38-Jährige wäre unkooperativ gewesen, wäre eine glatte Untertreibung. Der Angeklagte schien die Verkehrskontrolle überhaupt nicht ernst zu nehmen. Einem Polizeioberkommissar hörte er gar nicht mehr zu, als er eine 29-jährige Beamtin erblickte. Er duzte sie konsequent und versuchte, sie zu einem intimen Abendessen einzuladen.
Duisburger Amtsgericht verhandelte mehrfach
Das alles fanden auch die drei übrigen Fahrzeuginsassen offenbar ziemlich lustig. Der Aufforderung, sich auszuweisen und aus dem kräftig nach Cannabis riechenden Wagen zu steigen, folgte niemand. Den Beamten reichte es schließlich. Sie forderten Verstärkung an. Zuletzt griff man zu einer recht rabiaten Methode: Die Frontscheibe und eine Seitenscheibe wurden eingeschlagen.
Nicht nur der 38-Jährige sperrte sich gegen alle weiteren Maßnahmen der Polizisten, die ihn aus dem Auto zogen und ihm Handfesseln anlegten. Auch die drei Begleiter fingen sich Anzeigen wegen Widerstands ein. Per Strafbefehl wurde der 38-Jährige zu einer Geldstrafe von 3000 Euro (100 Tagessätze zu je 30 Euro), dem Entzug des Führerscheins und einer Sperrfrist von einem Jahr verurteilt. Der Berufskraftfahrer legte dagegen Einspruch ein.
Wahrscheinlich geht die Sache in die Berufung
Im dritten Anlauf konnte das Amtsgericht den Fall nun endlich bis zu einem Urteil verhandeln. Vergeblich hatte der Verteidiger alle Register gezogen, zahlreiche Anträge gestellt – und wieder zurückgenommen – und die Vernehmung von Zeugen gefordert, auf die er dann doch verzichtete. Sein Plädoyer bestand nur aus einem Satz: „Ich beantrage Freispruch.“
Den gab es allerdings nicht. Die Geldstrafe fiel mit 2600 Euro zwar geringer aus, was allerdings nur an den Einkommensverhältnissen des Angeklagten lag. Tatsächlich wurde er zu 130 statt 100 Tagessätzen verurteilt. Der Führerschein bleibt weg. Frühestens in sieben Monaten darf der Angeklagte einen neuen beantragen.
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Der signalisierte, nun auch noch in die nächste Instanz ziehen zu wollen. Ein Berufungsverfahren wird allerdings kaum früher als in einem halben Jahr stattfinden. Dann wäre die ursprünglich angeordnete Sperre für den Führerschein bereits abgelaufen.